Fehlerhafte Implantatsversorgung: 7.000 EUR Schmerzensgeld
19.08.2014
Nach Einbringen der Implantate bildete sich ein Abszess in regio 13, 14 und weitere Entzündungen bis hin zur Perforation der Kieferhöhle aus. Sämtliche Implantate mussten von einem Nachbehandler wieder entfernt werden. Im Krankenhaus musste nach 3-wöchiger Antibiotikabehandlung der Defekt der Kieferhöhle wieder geschlossen werden. Die Implantate mussten nach Kieferaufbau und Knochenverpflanzung komplett neu eingesetzt werden. Ebenso hat die Kammer die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens in Höhe von 1.500,00 € für erstattungsfähig angesehen. Der Verlust von Implantaten sei ein typisches Behandlungsrisiko und stelle oftmals keinen Behandlungsfehler dar. Es sei deshalb nachvollziehbar, dass die Klägerin sich zunächst vor dem Prozess Rat durch einen Sachverständigen eingeholt habe, weil sie nicht rechtsschutzversichert gewesen sei. Der vom privaten Sachverständigen geltend gemachte Betrag in Höhe von 1.500,00 € sei auch angemessen. Der Zahnarzt hat auch sämtliche materielle Folgeschäden und die außergerichtlichen Kosten für die anwaltliche Vertretung zu erstatten. (LG Dortmund, Urteil vom 07.05.2014, AZ: 4 O 154/12) Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht |