E-Mail 02303 9830-811

Kompresse vergessen: 6.500,00 €

05.06.2014

Der am 09.06.1967 geborene Mandant ließ sich am 22.01.2013 auf dem Rücken ein 5,5 cm großes derbes Lipom entfernen, welches durch die Muskulatur zog. Nach der Operation litt der Mandant unter ziehenden Schmerzen im Rücken. Er stellte sich bei diesem Arzt wegen erheblicher Beschwerden und Schwellungen im Wundbereich vor. Dieser teilte jedoch mit, der Mandant sei wieder arbeitsfähig. Da der Mandant die Schmerzen nicht mehr aushielt, suchte er am 04.03.2013 die Notaufnahme eines Dortmunder Krankenhauses auf. Bei der körperlichen Untersuchung zeigte sich eine Hühnerei große Schwellung unterhalb der Narbe mit einer ca. 0,5 cm großen Öffnung. Auf Druck entleerte sich blutig eitriges Sekret. Bei der Entlastung des Abszesses bei Insision wurde ein Fremdkörper gefunden. Es handelte sich um eine Operationskompresse, die bei der Erstoperation vom 22.01.2013 vom Arzt vergessen worden war. Weil diese Kompresse am 04.03.2013 nicht vollständig entfernt werden konnte, musste am 05.03.2013 eine weitere operative Revision erfolgen. Der Mandant konnte am 09.03.2013 aus der stationären Behandlung entlassen werden. Der Mandant hat dem Arzt vorgeworfen, grob behandlungsfehlerhaft die Kompresse im OP-Gebiet vergessen zu haben. Hierdurch habe sich in der Folgezeit die erhebliche Entzündung ausgebildet, die operativ zweimal revidiert werden musste. Es sei ein stationärer Aufenthalt vom 04.03.2013 bis 09.03.2013 erforderlich gewesen.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
Zurück...