HWS-Cage falsch eingesetzt: 20.000 Euro
Mit Urteil vom 01.12.2015 hat das Landgericht Arnsberg einen Neurochirurgen verurteilt, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen. Der Arzt wurde verpflichtet, alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen.
Irrtümlich Lidocain gespritzt: 2.500 Euro
Mit Vergleich vom 26.10.2015 hat sich ein Orthopäde verpflichtet, an meinen Mandanten 2.500 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Fehlerhafte Hüft-TEP: 25.000 Euro
Mit Vergleich vom 10.12.2015 hat sich ein Medizinproduktehersteller verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen.
Metastasen im CT übersehen: 35.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 02.10.2015 hat sich eine Arnsberger Radiologiepraxis verpflichtet, an meinen Mandanten 35.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Falsche CMD-Behandlung: 6.097,60 Euro
Mit Vergleich vom 19.11.2015 hat sich eine Zahnärztin verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 6.097,60 Euro zu zahlen.
Dekubitus nach Pflegefehler: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 11.11.2015 hat sich ein Marburger Krankenhaus verpflichtet, an die Ehefrau meines verstorbenen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zu zahlen.
Nicht durchgeführtes MRSA-Screening: 35.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 07.10.2015 hat sich ein Dortmunder Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Tod durch vergessene Drainagen: 15.000 Euro
Mit Vergleich vom 14.10.2015 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an die Ehefrau des verstorbenen Patienten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 15.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.
Herzinfarkt nicht erkannt: 150.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 03.08.2015 hat sich ein Siegener Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin und deren Kinder wegen des Todes ihres Ehemannes einen Betrag von 150.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.