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Hämatom am Hodensack nach OP: 3.750 Euro

08.07.2019

Der 1980 geborene Angestellte unterzog sich im August 2016 einer Operation an der rechten Hüfte (Knorpelglättung des Labrums/anteriores Kapselsplitting). Nach Entfernung der sterilen Abdeckung nach Operationsende fiel den Ärzten eine daumenballengroße Rötung des Skrotums auf. Über mehrere Wochen litt der Mandant unter starken Schmerzen am Hodensack, er konnte nicht lange stehen, sitzen oder liegen. Es mussten regelmäßige Verbandswechsel der Wunde beim Hausarzt durchgeführt werden.

Der Mandant hatte den Ärzten vorgeworfen, ihn bei der Hüftoperation fehlerhaft gelagert zu haben, so dass es zu dem schmerzhaften Hämatom im Hodenbereich kam. Es bildete sich durch das Hämatom eine Spannungsblase, welche nach medizinisch notwendiger Eröffnung eine große Wundfläche hinterließ. Der korrekten Lagerung des Patienten bei Durchführung einer Hüftarthroskopie sei große Bedeutung beizumessen. Zur Vermeidung von Komplikationen werde empfohlen, den Gegenzugsstab, der bei einer Hüftarthroskopie eingesetzt werden muss, immer gut zu polstern. Es werde nach dem Facharztstandard gefordert, beim Wechseln von peripheren ins zentrale Gelenkskompartiment und Anlegen der Distraktion darauf zu achten, dass der Hoden und/oder der Penis nicht hinter den Gegenzugsstab rutsche. Neben der Distraktionszeit sei die Art der Polsterung im OP-Bericht zu dokumentieren. Sämtliche Schutzmaßnahmen seien nach dem Operationsbericht behandlungsfehlerhaft unterblieben. Es sei lediglich eine entsprechende Lagerungsvorbereitung und Anlage einer Extension dokumentiert. Welche Maßnahmen zur Vorbeugung von Lagerungsschäden ergriffen worden seien, bliebe offen.

Da der Mandant wochenlang nicht haftende Wundauflagen (ADAPTIC) auf den Hodensack legen musste, eine unschöne Narbe verblieben war, zahlte die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses neben den außergerichtlichen Gebühren einen Gesamtbetrag in Höhe von 3.750 Euro.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 

 
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