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Gesäß bei Herz-OP verbrannt: 3.500 Euro

04.02.2019

Der 1936 geborene und am 15.03.2016 verstorbene Ehemann der Mandantin erhielt im Oktober 2015 einen Bypass am Herzen. Unmittelbar nach der Operation verspürte er starke Schmerzen am Gesäß. Es fanden sich zwei ca. handtellergroße Verbrennungen je auf einer Seite seines Gesäßes. Die Hautverletzung wurde als intraoperative Verbrennung in den Behandlungsunterlagen dokumentiert. Die Wunde musste anschließend täglich gereinigt und versorgt werden. Bei der anschließenden kardiologischen Rehabilitationsmaßnahme war der Patient wegen der starken Schmerzen am Gesäß und am Hodensack stark beeinträchtigt.

Ich hatte der Klinik mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 26.09.2017 (AZ: VI ZR 529/16) vorgeworfen, bei der Bypass-Operation durch unsachgemäßen Einsatz eines Elektrokauters (elektrisches Messer) die massiven Verbrennungen am Gesäß und am Hodensack verursacht zu haben. Eine Mobilisation sei wegen der Schmerzen zunächst nicht möglich gewesen, so dass nur eine Zimmertherapie erfolgen konnte. Bei den Verbrennungen handele es sich um ein Voll beherrschbares Risiko. Wäre der Patient während der Operation richtig gelagert worden, hätte es nicht zu der schweren Verbrennung kommen können. Bei Anwendung aller Sicherheitsvorkehrungen (trockene Lagerung auf dem OP-Tisch, Anlage der Elektrode in der Nähe des Operationsfeldes) sei es stets vermeidbar, dass es selbst bei Flüssigkeitsansammlungen unter dem Gesäß des Patienten zu einer Verbrennung durch fehlgeleiteten Strom aus dem Körper in den OP-Tisch aus Stahl kommen könne.

Da der Patient aus unabhängiger Ursache mittlerweile verstorben war, habe ich mich mit dem Herzzentrum auf einen Gesamtbetrag von 3.500 Euro geeinigt.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 

 
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