Knie-TEP falsch eingesetzt: 52.490,60 Euro
07.01.2019
Die am 28.01.1950 geborene Hausfrau erhielt am 24.10.2012 unter der Diagnose "schwere, 4.-gradige Gonarthrose links" durch einen Belegarzt eine Knie-TEP links eingesetzt. Die anschließende Heilbehandlung konnte wegen starker Schmerzen und Schwellungen nicht durchgeführt werden. Die Mandantin wurde arbeitsunfähig entlassen. Wegen anhaltender Schmerzen im linken Knie stellte sie sich in einer anderen Klinik vor. Ihr wurde mitgeteilt, die Prothese sei fehlerhaft und schief eingesetzt worden. Am 24.03.2014 wurde die Knie-TEP ausgebaut und ihr ein neues künstliches Kniegelenk eingesetzt. Trotz einer anschließenden stationären Rehabilitationsbehandlung verblieben die Schmerzen im linken Kniegelenk. Ich hatte dem Operateur mit einem Gutachten der Gutachterkommission vorgeworfen, die femorale Komponente sei fehlerhaft in einer Innenrotationsstellung eingebracht worden. Ziel der Implantation einer Knie-TEP sei es, die femorale Komponente in Neutralstellung einzubringen. Die epikondyläre Achse habe parallel zur posterioren Kondylenachse zu verlaufen. Aus einer anschließenden CT sei eindeutig festzuhalten, dass die Prothese mit einer Innenrotationsfehlstellung implantiert worden sei. Das genaue Ausmaß sei nicht relevant, weil keine Korrelation zwischen dem Ausmaß der Fehlstellung und der Art der patellofemoralen Komplikationen hergestellt werden könne. Durch die innenrotierte femorale Prothesenkomponente sei es nachvollziehbar zu einer Hyperkompression der Patella gekommen. Deshalb sei auch der Versuch eines lateralen Releases von Juli 2013 erfolglos geblieben, weil die Primärpathologie nicht korrigiert worden sei. Auch die weiteren Behandlungen/Operationen seien auf diesen Behandlungsfehler zurückzuführen. Es habe sich als sekundäre Komplikation eine Arthrofibrose mit massiver Gelenkseinsteifung ausgebildet, die schließlich zur Wechseloperation geführt habe. Es verbleibe eine dauerhafte Minderbelastbarkeit des Beines und eine Bewegungseinschränkung des linken Kniegelenkes. In den Vergleichsverhandlungen habe ich ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro geltend gemacht (vgl. OLG Koblenz MedR 2012, 465 = 40.000 Euro für erhebliche Bewegungseinschränkungen des Kniegelenkes nach Fehlplatzierung eines Bohrkanals; LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014, AZ: 323 O 62/13?=?fehlerhafter Einbau einer Knie-TEP mit Lockerung der Prothese und Revisionsoperation). Abgefunden wurden auch der Haushaltsführungsschaden und weitere materielle Schäden. Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht
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