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Daumenkuppe bei OP abgeschnitten: 6.500 Euro

04.03.2019

Der 1974 geborene Angestellte unterzog sich im April 2017 wegen einer Arthrose im linken Handgelenk einer Arthroskopie. Dabei wurden der linke Unterarm und die Hand mit Klebetüchern für den Eingriff fixiert. Nach der Operation waren der gesamte Unterarm und der linke Daumen des Mandanten verbunden. Die Ärzte teilten ihm mit, nach der Operation sei unbeabsichtigt ein kleiner Schnitt in den linken Daumen gemacht worden.

Der Mandant litt unter starken pochenden Schmerzen im linken Daumen, konnte nachts kaum schlafen und musste starke Schmerzmittel einnehmen. Bei der ersten Nachbehandlung wurde der Verband gewechselt. Dabei stellte sich heraus, dass ein 2,3 cm langer Schnitt an der Daumenkuppe vorhanden war, welcher mit insgesamt 10 Nahtstichen versorgt wurde. Die Daumenkuppe war innen komplett abgeschnitten und wurde anschließend mit 10 Nähten wieder angenäht. Der Hautlappen starb in der Folgezeit ab. Es bildete sich eine neue feste Hautschicht aus, die sich nach einigen Tagen löste. Es kam wiederholt zu Entzündungen und Eiterbildung im Bereich der Wundnaht am linken Daumen.

Der Mandant hatte den Ärzten vorgeworfen, grob fehlerhaft nach der Operation beim Lösen der Fixierung des Handgelenkes und der linken Hand am OP-Tisch die linke Daumenkuppe abgeschnitten zu haben. Hierbei handele es sich um einen nicht entschuldbaren, groben, voll beherrschbaren Behandlungsfehler. Das Operationsgebiet habe sich in gut 10 - 15 cm Entfernung befunden. Es hätte jederzeit vermieden werden können, beim Lösen der Klebetücher die linke Daumenkuppe abzutrennen.

Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses hatte außergerichtlich eine Regulierung abgelehnt. Nach Zustellung der Klage durch das Landgericht Münster konnte unter telefonischer Vermittlung des Vorsitzenden eine vergleichsweise Lösung erzielt werden.

(Landgericht Münster, Vergleich vom 01.10.2018, AZ: 111 O 31/18)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 

 
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