Unnötige Vollnarkose: 1.000 Euro
25.09.2017
Bei der 1990 geborenen Angestellten sollte im Dezember 2015 wegen der Diagnose "Morbide Adipositas" eine laparoskopische Roux-Y-Magenbypass-OP durchgeführt werden. Gegen 10.30 Uhr wurde sie in den OP gefahren und narkotisiert. Als die Mandantin im Aufwachraum wieder zu sich kam, teilten ihr die Ärzte mit, die OP sei abgebrochen worden. Man habe vergessen, präoperativ eine medizinisch notwendige Blutprobe zu nehmen. Die Operation wurde am Folgetag komplikationslos durchgeführt. Die Mandantin hatte den Ärzten vorgeworfen, grob fehlerhaft vor der Vollnarkose keine medizinisch notwendige Blutprobe entnommen zu haben, was nach den Leitlinien und dem medizinischen Facharztstandard zwingend notwendig gewesen wäre. Je größer der operative Eingriff, um so größer sei der Umfang auch der laborchemischen präoperativen Routineuntersuchungen. In ihrem Falle hätte sogar ein erweitertes Labor durchgeführt werden müssen. Da die Ärzte die unterlassene Befunderhebung intraoperativ bemerkt hätten, hätten sie Operation abgebrochen und am nächsten Tag wiederholt. Wäre die Blutuntersuchung präoperativ durchgeführt worden, wäre ihr eine Vollnarkose erspart geblieben. Nach Aufwachen aus der ersten Narkose sei sie psychisch erheblich angeschlagen gewesen, da sie sich intensiv auf die Operation vorbereitet hatte. Ihr Vertrauen zu Ärzten und Pflegekräften sei seit dieser Erfahrung gestört. Selbst zu den jahrelang bekannten Ärzten habe sie aufgrund des Vorfalles Vertrauensprobleme. (Amtsgericht Hamm, Vergleich vom 02.12.2016, AZ: 19 C 78/16) Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht
|