E-Mail 02303 9830-811

05.02.2020

Arbeitsunfall

Versicherungsrecht

Werden Sie durch einen Unfall auf der Arbeit verletzt, stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zu. Ich helfe Ihnen, wenn die Berufsgenossenschaft Ihren Unfall nicht als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anerkennen will. Stellt die gesetzliche Unfallversicherung den Umfang Ihrer unfallbedingten Körperschäden in Frage, sorge ich dafür, dass Sie für Ihren gesamten Gesundheitsschaden voll eintritt. Durch meine langjährige Erfahrung und mit Hilfe unabhängiger Gutachter bin ich in der Lage, fehlerhafte Gutachten aufzudecken und vor den Sozialgerichten bundesweit Ihre Rechte durchzusetzen. Denn es geht für Sie um viel Geld: Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Umschulung oder behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Pflegegeld, Unfallrente und im Todesfall: Hinterbliebenenrente und Sterbegeld. Schildern Sie mir Ihren Arbeitsunfall: 02303/9830-811

22.01.2020

Private Unfallversicherung

Versicherungsrecht

Ihre private Unfallversicherung soll Sie nach einer schweren Unfallverletzung (Invalidität) finanziell absichern. Kaum ein Geschädigter ist jedoch über Sinn und Funktion seiner privaten Unfallversicherung informiert, weil die Produktvielfalt der einzelnen Versicherungsverträge kaum zu überblicken ist. Ein Informationsdefizit mit gravierenden Folgen: Melden Sie Ihren Unfall zu spät oder lassen Sie sich einen Dauerschaden von einem Arzt nicht in der richtigen Form bestätigen, zahlt Ihr Versicherer im schlimmsten Fall gar nicht. Haben Sie den Unfall und einen Körperschaden nachgewiesen, müssen weitere Fragen zur Höhe der Invaliditätsleistung und zu möglichen körperlichen Vorschäden geklärt werden. Um nach einem Unfall böse Überraschungen zu vermeiden, prüfe ich für Sie die richtige Form des ärztlichen Attestes zur Anmeldung des Dauerschadens, das Einhalten der Fristen und die Berechnung Ihrer Ansprüche. Bei Problemen mit der privaten Unfallversicherung: 02303/9830-811.

22.01.2020

Private Krankenversicherung

Versicherungsrecht

Gerade Privatpatienten erleben nach einem Arztbesuch oder einer stationären Behandlung bittere Enttäuschungen: Obwohl Ihre monatlichen Versicherungsbeiträge ständig steigen, verweigert Ihnen der Versicherer die Zahlung der ärztlichen Rechnung. Der angebliche Grund: Die bei Ihnen durchgeführte Behandlung sei nicht medizinisch notwendig gewesen. Die Bezahlung medizinisch notwendiger Therapien, Operationen, Medikamente oder orthopädischer Hilfsmittel ist für Sie als Patient allerdings von wirtschaftlich existenzieller Bedeutung. Ohne Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung können Sie sich teure Behandlungen nicht leisten. Ich setze Ihre Ansprüche bei einer Leistungsablehnung Ihrer privaten Krankenversicherung außergerichtlich und vor allen Gerichten in Deutschland schnell und kompetent durch. Dabei unterstützt mich ein Team hochspezialisierter medizinischer Sachverständiger. Sie erreichen mit unter: 02303/9830-811.

18.02.2019

Sturz im Kaufpark: 11.500 Euro

Versicherungsrecht

Die 1960 geborene Angestellte ging vom Eingangsbereich in Richtung Fleischerei durch die Kühlabteilung. Nachdem sie in der Nähe von offenen Kühltruhen rund einen Meter vor den Truhen zur Fleischerei gegangen war, rutschte plötzlich ihr...

11.05.2018

Sturz über Regenrinne: 25.000 Euro

Versicherungsrecht

Die 1947 geborene Rentnerin wollte im Mai 2015 mit ihrem Ehemann auf dem Garagenhof ihres Mietshauses einen Sprudelkasten gemeinsam in die Garage tragen. Das Ehepaar parkte das Fahrzeug vor der Garage und holte den Sprudelkasten aus dem Kofferraum. Auf dem...

26.04.2018

Entschädigung nach Tierunfall

Versicherungsrecht

Stürzen Sie vom Pferd (Reitunfall), werden Sie von einem Hund umgerannt oder von einer Katze gebissen, erleiden Sie häufig schwere Verletzungen mit langer Arbeitsunfähigkeit. Für Ihren finanziellen Schaden haftet der Halter des Tieres, das den Unfall verursacht hat. Es gibt allerdings regelmäßig Probleme mit der Haftpflichtversicherung des Tierhalters, weil diese nicht den gesamten Schaden wegen eines angeblichen Mitverschuldens des Geschädigten zahlen will. Behauptet der Versicherer einen Reitfehler, müssen Sie als Geschädigter die Vermutung gegen sich gelten lassen, dass Sie ein Verschulden am Unfall trifft. Spielt Ihr Hund beim Gassi-Gehen mit einem anderen Hund und werden sie von dem fremden Hund umgerannt, kürzen die Versicherungen Ihre Ansprüche teilweise pauschal um 50 %. Um nach einem folgenschweren Tierunfall kein Geld zu verschenken, benötigen Sie einen Anwalt, der auf die Tierhalterhaftung spezialisiert ist. Ich kläre für Sie den Unfallhergang und entkräfte die Behauptung, Sie hätten den Unfall mitverschuldet. Bei Fragen zum Tierunfall rufen Sie mich an unter: 02303/9830-811.

08.03.2018

Sturz im Supermarkt: 25.000 Euro

Versicherungsrecht

Die 1943 geborene Selbständige rutschte nach Beendigung ihres Einkaufs im Ausgangsbereich aus, weil der Boden gerade frisch gewischt worden war. Warnhinweise auf das vorherige Wischen waren nicht aufgestellt. Wegen der Lichtverhältnisse war...

06.02.2018

Krankenhaus-Tagegeld: Notwendigkeit stationärer Behandlung

Versicherungsrecht

Krankenhaus-Tagegeld: Notwendigkeit stationärer Behandlung Am 27.01.2017 hat eine private Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung die von meiner Mandantin geforderten 15 Tage Krankenhaus-Tagegeld zur Erledigung eines Rechtsstreites gezahlt.

23.01.2018

Ansprüche des Tierarztes bei Verletzung durch Nutztier

Versicherungsrecht

Ansprüche des Tierarztes bei Verletzung durch Nutztier Wird ein Tierarzt bei der Untersuchung eines Tieres gebissen, gekratzt, getreten oder in sonstiger Weise verletzt, ist fraglich, ob und wie der Tierhalter gemäß § 833 BGB haftet.

12.12.2017

Einseitige Erblindung nach Schlag mit Bierglas: 50.000 Euro

Versicherungsrecht

Einseitige Erblindung nach Schlag mit Bierglas: 50.000 Euro Am 23.10.2017 hat das Landgericht Dortmund einen Täter verurteilt, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen. Der Schädiger wurde verpflichtet, meinem Mandanten alle weiteren materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der schweren Körperverletzung zu ersetzen.

1 2 3 [4] 5 6 7 8