18.07.2014
Komplette Ärztliche Feststellung der Invalidität
Versicherungsrecht
Nur festgestellte Dauerschäden zählen
Wenn Sie nach einem Unfall Ihre private Unfallversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie bei mehreren Verletzungen auf eine genaue Auflistung Ihrer unfallbedingten Dauerschäden an den verschiedenen Körperteilen achten. Bleiben nach einem Unfall mehrere körperliche Beeinträchtigungen beim VN zurück, müssen alle einzelnen Dauerschäden innerhalb der 15monatigen Ausschlussfrist des § 7 Abs. 1 (1) AUB 88 durch einen Arzt schriftlich festgestellt werden. Die körperlichen Schäden, die Ihr Arzt nicht schriftlich innerhalb dieser Frist dokumentiert, braucht der Versicherer (VR) bei Ermittlung der Höhe des Invaliditätsanspruches nicht zu berücksichtigen. Die ärztliche Invaliditätsfeststellung soll dem VR nämlich ermöglichen, das Ausmaß der Invalidität nachprüfen zu können.
(OLG Köln, Urteil vom 25.04.12, AZ: 5 U 28/06)
Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht