Arbeitsunfall
05.02.2020
Werden Sie durch einen Unfall auf der Arbeit verletzt, stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zu. Ich helfe Ihnen, wenn die Berufsgenossenschaft Ihren Unfall nicht als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anerkennen will. Stellt die gesetzliche Unfallversicherung den Umfang Ihrer unfallbedingten Körperschäden in Frage, sorge ich dafür, dass Sie für Ihren gesamten Gesundheitsschaden voll eintritt. Durch meine langjährige Erfahrung und mit Hilfe unabhängiger Gutachter bin ich in der Lage, fehlerhafte Gutachten aufzudecken und vor den Sozialgerichten bundesweit Ihre Rechte durchzusetzen. Denn es geht für Sie um viel Geld: Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Umschulung oder behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Pflegegeld, Unfallrente und im Todesfall: Hinterbliebenenrente und Sterbegeld. Schildern Sie mir Ihren Arbeitsunfall: 02303/9830-811 |