Am 31.03.2020 hat sich eine private Unfallversicherung verpflichtet, an meinen Mandanten nach einem Unfall neben der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme von 115.000 Euro eine monatliche Invaliditätsrente in Höhe von 555 Euro zu zahlen.
Mit Vergleich vom 08.04.2020 hat sich eine REWE-Filiale verpflichtet, an meine Mandantin 3.500 Euro und meine Anwaltsgebühren zu zahlen. Die 1977 geborene Angestellte ging im Winter 2018 kurz vor 22.00 Uhr in einem REWE-Markt einkaufen. Sie bezahlte die Waren an der Kasse und stand seitlich zum Beförderungsband zum Einpacken und Bezahlen der Waren.
Mit Vergleich vom 25.09.2019 hat sich eine Lebensversicherung verpflichtet, meine Mandantin so zu behandeln, als hätte sie durchgängig höhere Versicherungsbeiträge über einen Zeitraum von fast sieben Jahren gezahlt. Sie hat auch meine außergerichtlichen Gebühren sowie die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleiches voll übernommen.
Krankentagegeld: Doppelter Einwand des VR's
Die private Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung, die als Überbrückung einer krankheitsbedingten, vorübergehenden Verdiensteinbuße des Versicherungsnehmers dienen soll (BGH VersR 1980, 1163, (1164)).
Kinderwunschbehandlung: Private KV muss zahlen
Besteht beim Versicherungsnehmer eine verminderte Spermienqualität, die eine Befruchtung auf natürlichem Wege hindert, so dass dieser nur durch eine In-Vitro-Fertilisation Kinder zeugen kann, und besteht für einen weiteren Versuch der In-Vitro-Fertilisation eine Erfolgswahrscheinlichkeit von mindestens 15 %, ist eine private Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten für eine weitere Kinderwunschbehandlung zu erstatten.
Mit Urteil vom 16.10.2019 hat das Landgericht Dortmund eine Auslandskranken-Versicherung verpflichtet, an meinen Mandanten 5.692,53 Euro zu zahlen. Der 1940 geborene Pensionär hatte für sich und seine 1942 geborene Ehefrau eine Auslandskranken-Versicherung im Tarif Exklusiv Familienvertrag mit Verlängerung ab 66 Jahren abgeschlossen.
Mit Urteil vom 02.10.2018 hat das Landgericht Hagen einen Häftling verpflichtet, an meinen Mandanten 20.000 Euro zu zahlen. Der Angreifer muss auch sämtliche weiteren materiellen Schäden aus der vorsätzlichen Körperverletzung ersetzen.
Mit Abfindung vom 07.05.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Kaufparks verpflichtet, an meine Mandantin 11.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (3,5-Gebühr) zu zahlen.
Mit Vergleich vom 30.01.2018 hat die Haftpflichtversicherung eines REWE-Marktes an meine Mandantin 25.000 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) gezahlt.