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25.01.2024

Glatteisunfall: 7.000 Euro

Versicherungsrecht

Mit Urteil vom 01.12.2023 hat das Oberlandesgericht Hamm eine Stadt verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Die Stadt wurde verpflichtet, der Mandantin alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aufgrund des Unfalles zu ersetzen. Ebenso sind meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen. Die 1977 geborene Angestellte hatte im Februar 2021 vor, einen Kreisverkehr zu Fuß zu überqueren. Sie ging wegen des Dauerfrostes und des vorherigen Schneefalles mit festen Winterschuhen auf den Bürgersteig.

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