Mit Urteil vom 28.10.2025 hat das Amtsgericht Dortmund eine Private Krankenversicherung verurteilt, das meinem Mandanten vom Hörgeräteakustiker empfohlene Gerät Phonak Audio L90-R (M) rechts und links nebst Ladestation in Höhe von 6.015...
Nach einem Zusammenstoß eines PKW's mit meiner Mandantin hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers insgesamt einen Betrag von 56.547,43 € gezahlt. Davon entfielen 32.500 Euro auf das Schmerzensgeld sowie 24.047,43 Euro auf den...
Mit Urteil vom 19.03.2024 hat das Amtsgericht Dortmund eine private Krankenversicherung verurteilt, an meine Mandantin 1.243,87 EUR plus Zinsen für die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu übernehmen.
Die 1988 geborene Mandantin ist...
Mit Urteil vom 01.12.2023 hat das Oberlandesgericht Hamm eine Stadt verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Die Stadt wurde verpflichtet, der Mandantin alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aufgrund des Unfalles zu ersetzen. Ebenso sind meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Die 1977 geborene Angestellte hatte im Februar 2021 vor, einen Kreisverkehr zu Fuß zu überqueren. Sie ging wegen des Dauerfrostes und des vorherigen Schneefalles mit festen Winterschuhen auf den Bürgersteig.
Mit Urteil vom 01.12.2023 hat das Oberlandesgericht Hamm eine Stadt verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Die Stadt wurde verpflichtet, der Mandantin alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aufgrund des Unfalles zu ersetzen. Ebenso sind meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Die 1977 geborene Angestellte hatte im Februar 2021 vor, einen Kreisverkehr zu Fuß zu überqueren. Sie ging wegen des Dauerfrostes und des vorherigen Schneefalles mit festen Winterschuhen auf den Bürgersteig.
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 23.06.2023 hat sich eine private Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine minderjährige Mandantin zur endgültigen Abfindung sämtlicher immaterieller (Schmerzensgeld) und materieller (eventueller Verdienstschaden, Haushaltsführungsschaden, Rentenschäden) Ansprüche 39.000 Euro zu zahlen.
Die 2008 geborene Schülerin spielte ohne Kenntnis ihrer Eltern bei einer Freundin auf einem Trampolin im Garten. Das Trampolin war entgegen der Aufbauvorschriften des Herstellers ohne äußeres Sicherheitsnetz und ohne Randabdeckung auf den Zugfedern aufgestellt worden.
Mit Urteil vom 16.01.2023 hat das Amtsgericht Werl die Klage einer Versicherung gegen meine Mandantin abgewiesen. Die Versicherung hatte die Angestellte auf Rückzahlung von Vorschüssen nach einem ärztlichen Behandlungsfehler in Anspruch genommen.
Mit Urteil vom 10.11.2022 hat das Landgericht Arnsberg eine private Unfallversicherung verurteilt, an meinen Mandanten 7.056 Euro und Zinsen zu zahlen. Die private Unfallversicherung ist auch verurteilt worden, meine außergerichtlichen Gebühren zu übernehmen.
Der 1999 geborene Kläger unterhält bei der Beklagten eine private Unfallversicherung. Er erlitt innerhalb von drei Monaten zwei Unfälle. Zunächst erlitt er einen Fahrradunfall,
Mit Bescheid vom 17.08.2022 hat die Unfallkasse NRW die Covid19-Erkrankung meiner Mandantin als Berufskrankheit gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII in Verbindung mit Nr. 3101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung anerkannt.
Mit Urteil vom 13.06.2022 hat das Amtsgericht Steinfurt eine Klage gegen meine Mandantin auf Zahlung weiteren ärztlichen Honorars abgewiesen.
Die 1965 geborene Angestellte ließ im November 2019 in der Universitätsklinik einen femtosekundenlasergestützten refraktiven Linsenaustausch zur Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit am linken Auge durchführen. Zwei Tage später erfolgte die gleiche Operation an ihrem rechten Auge.