27.09.2012
Gliedertaxe: Richtige Bewertung der Invalidität
Versicherungsrecht
Gliedertaxe: Richtige Bewertung der Invalidität
Hat der Versicherungsnehmer einen Unfall erlitten, ist die private Unfallversicherung verpflichtet, die Höhe der Leistung nach der Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität auszuzahlen. Wie hoch der Grad der unfallbedingten Invalidität ist, bestimmt sich nach der Gliedertaxe. Die Gliedertaxe legt feste Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen fest. Die konkrete Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Versicherungsnehmers im Beruf, Sport und Freizeit bleibt außer Betracht (BGH VersR 1966, 1133; Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung, 2. Aufl., § 5, Rdn. 50).