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Hundeunfall: 4.000 Euro

12.08.2020

Die 1968 geborene Angestellte ging zusammen mit einer Freundin mit zwei Hunden spazieren. Jede Frau führte ihren Hund angeleint über den Feldweg. Während sich die Freundinnen unterhielten, näherte sich im Rücken der beiden Frauen eine Hundehalterin mit einem Golden Retriever. Der Hund war zwar angeleint, wurde jedoch an einer langen Schleppleine geführt. Während der Unterhaltung verspürte meine Mandantin plötzlich einen schweren Schlag von hinten in ihrer linken Kniekehle. Sie erkannte, dass der Golden Retriver, nachdem er die beiden vor den Frauen sitzenden Hunde erblickte, aus vollem Lauf auf meine Mandantin zugerannt war und diese mit seiner Schulter hinten in der linken Kniekehle gerammt hatte.

Die Mandantin knickte mit ihrem linken Bein nach vorne und erhielt gleichzeitig im oberen rechten Rücken einen Schlag durch den Aufprall des Tieres und die anschließende ruckartige körperliche Bewegung. Eine nach dem Unfall durchgeführte MRT zeigte einen Anriss des vorderen linken Kreuzbandes und eine Distorsion des linken Kniegelenkes. Nach dem Bericht der Radiologen erlitt die Mandantin durch den Zusammenprall mit dem Hund eine Distorsion des linken Kniegelenkes mit einer TeilRuptur des vorderen linken Kreuzbandes und eine Nervus fibularis-Läsion.

Nachdem ich die Haftpflichtversicherung der Hundehalterin mehrfach außergerichtlich erfolglos aufgefordert hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 4.000 Euro zu zahlen und einen Zukunftsschadensvorbehalt (titelersetzendes Anerkenntnis) abzugeben, habe ich am 03.01.2019 Klage vor dem Landgericht Dortmund erhoben.

Nach Zustellung der Klage hat die Tierhalterversicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro gezahlt und sich verpflichtet, mit der Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils meiner Mandantin alle zukünftigen materiellen und immateriellen Ansprüche aus dem Unfall vom 10.08.2018 zu ersetzen, soweit diese nicht bereits kraft Gesetzes auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder in Zukunft noch übergehen werden. Die Haftpflichtversicherung zahlte auch meine außergerichtlichen Gebühren.

Ich habe daraufhin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, die Kosten des Rechtsstreites der Hundehalterin aufzuerlegen.

Mit Beschluss vom 31.07.2019 hat das Landgericht Dortmund die Kosten des Rechtsstreits komplett der Hundehalterin auferlegt.

Die Klage sei zum Zeitpunkt der Zustellung zulässig und begründet gewesen. Zudem habe die Beklagte sich bereit erklärt, alle Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.

(Landgericht Dortmund, Beschluss vom 31.07.2019, AZ: 4 O 3/19)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
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