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Sturz im Supermarkt: 14.737,65 Euro

16.02.2022

dem Ständer für die Einkaufskörbe abzustützen, was misslang. Anschließend schlug er auf den Boden auf.

Nach dem Sturz stellte er fest, dass Joghurt auf dem Boden verschmiert war. Er war mit seinem Fuß auf einer ausgelaufenen Joghurtfläche ausgerutscht. Dieser Joghurt war auf dem Boden nicht sichtbar. Der Sturz war von der Überwachungskamera aufgenommen worden.

Durch den Unfall erlitt er eine starke Prellung im linken Arm, der linken Schulter und im Rücken und an der linken Hand. Er erlitt einen Bluterguss am rechten Knie und am Handballen der linken Hand. Der Orthopäde dokumentierte eine Handprellung links, einen Nacken-Schulter-Arm-Syndrom links und eine Schulterzerrung links. Er war arbeitsunfähig vom 01.10.2020 bis 23.10.2020. Es verblieben über Monate Schmerzen im rechten Knie und der linken Hand. Eine MRT des rechten Kniegelenkes ergab ein bone bruise im Tibiakopf medial, am ehesten einer diskreten Infraktion entsprechend. Ein Kniebinnenschaden wurde ausgeschlossen.

Ich hatte dem Supermarkt vorgeworfen, seine Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Ein Verkäufer müsse sicherstellen, dass Kunden gefahrlos einkaufen könnten. Unsichere Stellen durch ausgelaufene Flüssigkeiten seien schnell zu beseitigen. Der Betreiber eines Ladengeschäftes müsse regelmäßige Kontrollgänge oder ähnliche Vorsichtsmaßnahmen durchführen, um Gefahren schnellstmöglichst beseitigen können. Nach den Angaben der Mitarbeiter der Aldi-Filiale seien bereits zwei weitere Kunden auf der rutschigen Fläche weggerutscht und ebenfalls fast gestürzt. Das ergebe sich auch aus dem Sicherungsvideo vom Unfalltag.

Die Haftpflichtversicherung der Aldi-Filiale zahlte ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500 Euro sowie den Netto-Gewinn-Verlust des selbständigen Mandanten in Höhe von 10.737,65 Euro.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Medizinrecht

 
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