Sturz im Aldi: 4.000 Euro
25.08.2020
In einem Gang befanden sich auf der linken Seite Kühltruhen, auf der rechten Seite Gemüse. Sie hatte vor, aus einer der Truhen am Ende des Ganges Fleisch herauszunehmen. An den Kühltruhen arbeitete ein Mitarbeiter der Filiale und hatte mehrere weiße Gitter aus den Truhen herausgehoben und auf den Boden gelegt. Diese weißen Gitter waren auf dem weißen Fußboden für die Mandantin nicht zu erkennen. Sie ging an dem kopfüber in der Truhe arbeitenden Mitarbeiter vorbei, um aus einer der nächsten Truhen gekühltes Fleisch herausholen. Dabei trat sie mit dem linken Fuß auf ein auf dem Boden liegendes, ungesichertes Gitter. Anschließend rutschte sie mit dem linken Bein seitlich nach vorne weg und fiel mit voller Wucht ungebremst nach hinten auf ihr Gesäß. Durch den Sturz erlitt meine Mandantin eine äußerst schmerzhafte Steißbeinprellung, mit Verdacht auf eine nicht dislozierte Steißbeinfraktur. Sie war insgesamt 44 Tage vom 18.09.2019 bis 01.11.2019 arbeitsunfähig, weil sie nicht sitzen konnte. In den ersten drei Wochen nach dem Unfall war sie nicht in der Lage, sich um ihren Haushalt und ihr minderjähriges Kind zu kümmern. Sie erhielt für zwei Wochen von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Haushaltshilfe. Als die Mandantin nach sechs Wochen wieder arbeiten ging, musste sie noch Schmerzmedikamente einnehmen, konnte sich nur langsam bewegen und nur auf einem Kissen sitzen. Ich hatte für die Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 Euro und den unfallbedingten Haushaltsführungsschaden geltend gemacht. Die Haftpflichtversicherung der Firma Aldi hatte eingewandt, bei den Verletzungen sei lediglich eine Minderung der Haushaltsführung von 2 - 3 Wochen, und zwar nur mit einer Einschränkung von 20 % anzunehmen. Sämtliche sitzenden Tätigkeiten hätte die Mandantin im Haushalt spätestens nach zwei Wochen wieder ausführen können (Kochen, Gemüse schneiden, usw.). Auch das geltend gemachte Schmerzensgeld sei "übersetzt". Nach langen außergerichtlichen Verhandlungen habe ich mich mit dem Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung ohne Prozess auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro und den Ersatz des fiktiven Haushaltsführungsschadens netto in Höhe von 1.000 Euro im Rahmen einer Gesamtabfindung von 5.000 Euro geeinigt. Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht und Verkehrsrecht |