E-Mail 02303 9830-811

Entschädigung nach Tierunfall

26.04.2018

Stürzen Sie vom Pferd (Reitunfall), werden Sie von einem Hund umgerannt oder von einer Katze gebissen, erleiden Sie häufig schwere Verletzungen mit langer Arbeitsunfähigkeit. Für Ihren finanziellen Schaden haftet der Halter des Tieres, das den Unfall verursacht hat. Es gibt allerdings regelmäßig Probleme mit der Haftpflichtversicherung des Tierhalters, weil diese nicht den gesamten Schaden wegen eines angeblichen Mitverschuldens des Geschädigten zahlen will. Behauptet der Versicherer einen Reitfehler, müssen Sie als Geschädigter die Vermutung gegen sich gelten lassen, dass Sie ein Verschulden am Unfall trifft. Spielt Ihr Hund beim Gassi-Gehen mit einem anderen Hund und werden sie von dem fremden Hund umgerannt, kürzen die Versicherungen Ihre Ansprüche teilweise pauschal um 50 %. Um nach einem folgenschweren Tierunfall kein Geld zu verschenken, benötigen Sie einen Anwalt, der auf die Tierhalterhaftung spezialisiert ist. Ich kläre für Sie den Unfallhergang und entkräfte die Behauptung, Sie hätten den Unfall mitverschuldet.

Bei Fragen zum Tierunfall rufen Sie mich an unter: 02303/9830-811.

 
Zurück...