Private Krankenversicherung
22.01.2020
Gerade Privatpatienten erleben nach einem Arztbesuch oder einer stationären Behandlung bittere Enttäuschungen: Obwohl Ihre monatlichen Versicherungsbeiträge ständig steigen, verweigert Ihnen der Versicherer die Zahlung der ärztlichen Rechnung. Der angebliche Grund: Die bei Ihnen durchgeführte Behandlung sei nicht medizinisch notwendig gewesen. Die Bezahlung medizinisch notwendiger Therapien, Operationen, Medikamente oder orthopädischer Hilfsmittel ist für Sie als Patient allerdings von wirtschaftlich existenzieller Bedeutung. Ohne Kostenübernahme durch Ihre Private Krankenversicherung können Sie sich teure Behandlungen nicht leisten. Ich setze Ihre Ansprüche bei einer Leistungsablehnung Ihrer privaten Krankenversicherung außergerichtlich und vor allen Gerichten in Deutschland schnell und kompetent durch. Dabei unterstützt mich ein Team hochspezialisierter medizinischer Sachverständiger. Sie erreichen mit unter: 02303/9830-811. |