Covid19-Infektion als Berufskrankheit anerkannt
VersicherungsrechtMit Bescheid vom 17.08.2022 hat die Unfallkasse NRW die Covid19-Erkrankung meiner Mandantin als Berufskrankheit gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII in Verbindung mit Nr. 3101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung anerkannt.
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