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  • Meine Fälle im Verkehrsrecht

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Tod nach Fußgängerunfall: 25.000 Euro

Mit Vergleich vom 07.12.2022 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an den Sohn meines verstorbenen Mandanten als Erben eine Gesamtabfindung in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen.

Der 1935 geborene Rentner ging durch den Ausgang eines Parks, an dem sich Parkplätze quer zur Parkausfahrt befanden. Der Mandant musste einen vorwärts eingeparkten Kleintransporter passieren. Plötzlich spürte er einen Schlag im Rücken

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Fußgängerunfall: 20.000 Euro

Mit Vergleich vom 12.01.2023 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meine Mandantin 20.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Die 1948 geborene Rentnerin überquerte eine Fußgängerampel. Als diese fast die gegenüberliegende Seite des Bürgersteigs erreicht hatte, sah sie einen links abbiegenden PKW auf sich zufahren.

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Radunfall: 40.000 Euro

Mit Vergleich vom 11.11.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten insgesamt 40.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Der 1975 geborene Angestellte befuhr mit seinem Rad einen zweispurigen Radweg. Auf diesem Radweg kreuzt eine Straße. Der PKW-Fahrer war gegenüber dem Mandanten wartepflichtig. Er nahm ihm die Vorfahrt und fuhr ihm von links gegen das Vorderrad.

 

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Fußgängerunfall: 16.475,75 Euro

Mit Vergleich vom 29.04.2022 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung eines PKW-Fahrers verpflichtet, an meine Mandantin 16.475,75 Euro zu zahlen.

Die 1949 geborene Rentnerin musste auf einem Bürgersteig an einer Parkplatzausfahrt vorbeigehen. Als sie sich bereits am Ende der Zufahrt befand und diese fast komplett passiert hatte, fuhr ihr beim Ausfahren vom Parkplatz der Fahrer eines PKWs gegen ihren linken Fuß.

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Tod des Ehemannes: 33.690 Euro

Tod des Ehemannes: 33.690 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 01.08.2022 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 33.690 Euro zu zahlen.

Der 1946 geborene Ehemann der Mandantin wurde in einem Kreisverkehr als Radfahrer von einem einfahrenden PKW angefahren und schlug mit dem Kopf auf die Fahrbahn auf.

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Fußgängerunfall: 16.475,75 Euro

Mit Vergleich vom 29.04.2022 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 16.475,75 Euro zu zahlen. Die Gegenseite hat auch meine kompletten außergerichtlichen Anwaltskosten übernommen.

Die 1949 geborene Rentnerin wollte auf dem Bürgersteig zu ihrem Hausarzt gehen. Dabei musste sie eine Zufahrt für Kraftfahrzeuge zum Ärztehaus passieren. Nachdem sie sich vergewissert hatte, dass ein Auto weder ein- noch ausfuhr, ging sie auf dem Bürgersteig parallel an der Zufahrt zum Ärztehaus vorbei. Als sie sich bereits am Ende der Zufahrt befand und diese fast komplett passiert hatte, fuhr ihr beim Ausfahren vom Parkplatz des Ärztehauses ein Kraftfahrzeug gegen den linken Fuß.

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Fußgängerunfall: 45.000 Euro

Mit Vergleich vom 14.12.2021 hat sich eine Kfz-Versicherung verpflichtet, an meine Mandantin 45.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1964 geborene Angestellte wurde beim Überqueren einer grünen Fußgängerampel von einem abbiegenden PKW erfasst, weil der Fahrer sie übersehen hatte.

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Bruch Sprunggelenk nach Verfolgung: 11.000 Euro

Mit Urteil vom 16.03.2021 hat das Landgericht Dortmund eine Autofahrerin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 11.000 Euro zu zahlen. Die Autofahrerin wurde verpflichtet, alle weiteren materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen. Die Unfallverursacherin muss auch meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren tragen.

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Motorradunfall: 379.274.47 Euro

Mit Vergleich vom 08.11.2019 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten 379.274,47 Euro zur Abgeltung sämtlicher Unfallschäden zu zahlen. Der 1970 geborene Angestellte überholte auf einer vorfahrtsberechtigten Landstraße mit seinem Motorrad einen PKW. An einer Kreuzung wollte ein PKW-Fahrer von links die Landstraße überqueren und übersah dabei das Motorrad meines Mandanten.

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OLG Hamm stärkt Rechte von Unfallopfern

Mit Urteil vom 05.02.2020 hat das Oberlandesgericht Hamm festgestellt, dass ein Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet sind, als Gesamtschuldner meinem Mandanten zu 100 % sämtliche materiellen und immateriellen Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalles im Jahre 2016 zu ersetzen. Die Versicherung ist mit dem Unfallverursacher verurteilt worden, meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

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Bei Autounfall durch Ehemann verletzt: 13.500 Euro

Bei Autounfall durch Ehemann verletzt: 13.500 Euro

Mit Urteil vom 29.01.2018 hat das Landgericht Münster den Arbeitgeber des unfallverursachenden Ehemannes verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 13.500 Euro zu zahlen. Hinzu kamen Haushaltsführungsschaden sowie die Feststellung, dass der Arbeitgeber als Halter des Fahrzeuges für alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden einzustehen hat.

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