E-Mail 02303 9830-811

Krankenversicherung: Rücktritt des Versicherers

18.07.2014

Private Krankenversicherung: Rücktritt des Versicherers


Verletzt der Versicherungsnehmer bei Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages arglistig seine Anzeigepflicht, kann der Versicherer auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Versicherungsnehmer nicht in Textform gemäß § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen von falschen Antworten oder das Weglassen wichtiger Informationen zu den Gesundheitsfragen im Antragsformular für eine Private Krankenversicherung belehrt hat.

(BGH, Urteil vom 12.03.14, AZ: IV ZR 306/13)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
Zurück...