Ärztliches Gebührenrecht (GOÄ)
10.06.2014
Verstehen Sie als Privatpatient die komplizierten Abrechnungen Ihres Arztes? Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung für Ihre privatärztliche Behandlung. Ihre Private Krankenversicherung legt Tarife strikter aus, wenn Behandlungskosten gezahlt werden sollen. Sie als Patient sitzen plötzlich zwischen allen Stühlen: Der Arzt verlangt die volle Rechnung, Ihre Versicherung will nur einen Teil davon übernehmen. Ohne anwaltliche Beratung bleiben Sie am Ende auf den Behandlungskosten sitzen. Was darf Ihr Arzt Ihnen als Privatpatient in Rechnung stellen? Darf Ihnen der Chefarzt eine Rechnung schreiben, obwohl Sie nur vom Oberarzt behandelt worden sind? Muss Sie der Chefarzt operieren, wenn Sie mit diesem einen gesonderten Vertrag unterzeichnet haben? Beim Streit mit Krankenhäusern und Ihrer privaten Krankenversicherung helfen Ihnen nur fundiertes Wissen und gute juristische Argumente. Ich habe seit Jahren meinen Schwerpunkt im ärztlichen Gebührenrecht. Bei Fragen zur GOÄ-Abrechnung: 02303/9830-811. |