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Unfall muss überwiegende Ursache für Hirnblutung sein

08.08.2014

Er zog sich schwere Verletzungen zu und leidet seit dem Unfall unter einem schweren hirnorganischen Psychosyndrom. Seine Private Unfallversicherung hatte die Leistungen mit der Begründung abgelehnt, die Gehirnblutung sei nicht Folge des Verkehrsunfalles. Das OLG Frankfurt hat die Klage des Versicherungsnehmers abgewiesen: Könne die konkrete medizinische Ursache für die Hirnblutung mit einer initialen Computertomographie und den weiteren computertomographischen und magnetresonanztomographischen Untersuchungen nicht eindeutig geklärt werden, habe der VN nicht nachgewiesen, dass die Gehirnblutung Folge des Unfalles bzw. der Unfall die überwiegende Ursache für die Gehirnblutung war. Ihm stehe deshalb kein Anspruch aus der privaten Unfallversicherung (AUB 2000, Ziff. 1.4., 5.2.1.) zu.

(OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2013, AZ: 7 U 164/12)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 

 
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