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Pferdeunfall: 21.000 Euro

15.07.2026

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 11.06.2026 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Tierhalters verpflichtet, an meine Mandantin 21.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zur endgültigen Erledigung zu zahlen.

Die 2010 geborene Mandantin hatte auf einem Pferdehof die Versorgung ihres Pferdes beendet. Sie ging aus dem Stallgebäude und hatte vor, mit ihrem Vater die Heimreise anzutreten. Die Stute des Tierhalters brach plötzlich aus und galoppierte ungesichert in Panik über die Anlage des Reiterhofs.  Die Mandantin bemerkte, dass das freilaufende Pferd durch einen Paddock mit einer Stromumzäunung galoppierte und die Stromumzäunung hinter sich herzog. Sie suchte an einer Ecke des Paddocks mit erhöhter Holzumzäunung Schutz. Sie nahm an, das Pferd würde geradeaus weiter in Richtung Parkplatz galoppieren. Plötzlich bog das Pferd unmittelbar und nicht vorhersehbar nach rechts ab. Es kollidierte im Bereich des Stallausganges an der Holzumzäunung des Paddocks mit meiner Mandantin. Diese wurde dabei von der Brust und den Vorderläufen des Pferdes im Bereich ihres Kopfes und am Oberkörper verletzt.

Durch die Kollision mit dem Tier erlitt die Mandantin folgende Verletzungen:

·    eine Clavicula-Fraktur im medialen Drittel links, 
·    eine Rissquetschwunde der Oberlippe, der Unterlippe sowie des Vestibulums OL, UL, UK Vestibulum, 
·    eine Luxation des Zahnes 21,
·    eine Subluxation des Zahnes 22,
·    eine Luxation der Zähne 11 und 12 sowie
·    eine Kronenfraktur (Schmelzdentin, Alice II) an Zahn 32 und 42.

Bei der stationären Aufnahme in einem Universitätsklinikum dokumentierten die Ärzte eine massive Schwellung beider Lippen mit Zahnfrakturen am Oberkiefer. Es bestanden Druckschmerzen über der Clavicula rechts und dem AC-Gelenk rechts. Die Mandantin hatte Abschürfungen am rechten Schultergelenk und der Spina iliaca anterior superior rechts. Nach röntgenologischer Untersuchung und Wundversorgung im Mundbereich durch die Ärzte der Mund-/Kiefer- und Gesichtschirurgie wurde die Mandantin stationär aufgenommen. Die Clavicula-Fraktur links wurde mit einem Rucksack-Verband konservativ behandelt. Am 01.04.2022 wurde die Mandantin in die ambulante Weiterbehandlung entlassen.

Es bestanden weiterhin Schmerzen im rechten Schultergelenk. Es musste eine zahnärztliche Versorgung durchgeführt werden. 

Ich hatte gegenüber der Haftpflichtversicherung des Tierhalters ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 18.000 Euro und einen Zukunftsschadensvorbehalt aufgrund des jungen Alters der Mandantin geltend gemacht. Auf Wunsch der Eltern nach einem endgültigen Erledigen der Angelegenheit habe ich mich mit der TierhalterHaftpflichtversicherung auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 21.000 Euro verglichen. Die Haftpflichtversicherung hat meine außergerichtlichen Gebühren komplett übernommen.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht

 

 
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