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  • Versicherungsrecht

    Für Ihre Ansprüche aus der Privaten Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Krankenhaus- oder Krankentagegeldversicherung

Die private Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Krankentagegeldversicherung zahlt oft wegen der Unkenntnis ihrer Versicherungsnehmer nicht: Haben Sie nach einem Unfall Ihren Dauerschaden fristgemäß angemeldet? Was muss Ihr Arzt tun, um nach einem Unfall Ihren Körperschaden richtig zu bestätigen? Hat Ihnen Ihr Versicherer Geld in der richtigen Höhe gezahlt? Dürfen Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen anderen Beruf verwiesen werden? Wann sind Sie nach den Bedingungen Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung arbeitsunfähig? Ist das Versicherungsgutachten plausibel?
Ich habe mich seit vielen Jahren auf die Probleme der Versicherungsnehmer spezialisiert. Ich vertrete keine Versicherungen. Ich stehe Ihnen im Versicherungsrecht von der Anmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche bundesweit zur Seite. Denn allein haben Sie leider keine Chance.

Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie unter 02303/9830-811.

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Private Unfallversicherung


Ihre private Unfallversicherung soll Sie nach einer schweren Unfallverletzung (Invalidität) finanziell absichern. Kaum ein Geschädigter ist jedoch über Sinn und Funktion seiner privaten Unfallversicherung informiert, weil die Produktvielfalt der einzelnen Versicherungsverträge kaum zu überblicken ist. Ein Informationsdefizit mit gravierenden Folgen: Melden Sie Ihren Unfall zu spät oder lassen Sie sich einen Dauerschaden von einem Arzt nicht in der richtigen Form bestätigen, zahlt Ihr Versicherer im schlimmsten Fall gar nicht. Haben Sie den Unfall und einen Körperschaden nachgewiesen, müssen weitere Fragen zur Höhe der Invaliditätsleistung und zu möglichen körperlichen Vorschäden geklärt werden. Um nach einem Unfall böse Überraschungen zu vermeiden, prüfe ich für Sie die richtige Form des ärztlichen Attestes zur Anmeldung des Dauerschadens, das Einhalten der Fristen und die Berechnung Ihrer Ansprüche.

Bei Problemen mit der privaten Unfallversicherung: 02303/9830-811.

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Private Krankenversicherung

Gerade Privatpatienten erleben nach einem Arztbesuch oder einer stationären Behandlung bittere Enttäuschungen: Obwohl Ihre monatlichen Versicherungsbeiträge ständig steigen, verweigert Ihnen der Versicherer die Zahlung der ärztlichen Rechnung. Der angebliche Grund: Die bei Ihnen durchgeführte Behandlung sei nicht medizinisch notwendig gewesen. Die Bezahlung medizinisch notwendiger Therapien, Operationen, Medikamente oder orthopädischer Hilfsmittel ist für Sie als Patient allerdings von wirtschaftlich existenzieller Bedeutung. Ohne Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung können Sie sich teure Behandlungen nicht leisten. Ich setze Ihre Ansprüche bei einer Leistungsablehnung Ihrer privaten Krankenversicherung außergerichtlich und vor allen Gerichten in Deutschland schnell und kompetent durch. Dabei unterstützt mich ein Team hochspezialisierter medizinischer Sachverständiger.

Sie erreichen mit unter: 02303/9830-811.

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Arbeitsunfall

Werden Sie durch einen Unfall auf der Arbeit verletzt, stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zu. Ich helfe Ihnen, wenn die Berufsgenossenschaft Ihren Unfall nicht als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anerkennen will. Stellt die gesetzliche Unfallversicherung den Umfang Ihrer unfallbedingten Körperschäden in Frage, sorge ich dafür, dass Sie für Ihren gesamten Gesundheitsschaden voll eintritt. Durch meine langjährige Erfahrung und mit Hilfe unabhängiger Gutachter bin ich in der Lage, fehlerhafte Gutachten aufzudecken und vor den Sozialgerichten bundesweit Ihre Rechte durchzusetzen. Denn es geht für Sie um viel Geld: Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Umschulung oder behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Pflegegeld, Unfallrente und im Todesfall: Hinterbliebenenrente und Sterbegeld.

Schildern Sie mir Ihren Arbeitsunfall: 02303/9830-811

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Entschädigung nach Tierunfall

Stürzen Sie vom Pferd (Reitunfall), werden Sie von einem Hund umgerannt oder von einer Katze gebissen, erleiden Sie häufig schwere Verletzungen mit langer Arbeitsunfähigkeit. Für Ihren finanziellen Schaden haftet der Halter des Tieres, das den Unfall verursacht hat. Es gibt allerdings regelmäßig Probleme mit der Haftpflichtversicherung des Tierhalters, weil diese nicht den gesamten Schaden wegen eines angeblichen Mitverschuldens des Geschädigten zahlen will. Behauptet der Versicherer einen Reitfehler, müssen Sie als Geschädigter die Vermutung gegen sich gelten lassen, dass Sie ein Verschulden am Unfall trifft. Spielt Ihr Hund beim Gassi-Gehen mit einem anderen Hund und werden sie von dem fremden Hund umgerannt, kürzen die Versicherungen Ihre Ansprüche teilweise pauschal um 50 %. Um nach einem folgenschweren Tierunfall kein Geld zu verschenken, benötigen Sie einen Anwalt, der auf die Tierhalterhaftung spezialisiert ist. Ich kläre für Sie den Unfallhergang und entkräfte die Behauptung, Sie hätten den Unfall mitverschuldet.

Bei Fragen zum Tierunfall rufen Sie mich an unter: 02303/9830-811.

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Ärztliches Gebührenrecht (GOÄ)

Verstehen Sie als Privatpatient die komplizierten Abrechnungen Ihres Arztes? Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung für Ihre privatärztliche Behandlung. Ihre private Krankenversicherung legt Tarife strikter aus, wenn Behandlungskosten gezahlt werden sollen. Sie als Patient sitzen plötzlich zwischen allen Stühlen: Der Arzt verlangt die volle Rechnung, Ihre Versicherung will nur einen Teil davon übernehmen. Ohne anwaltliche Beratung bleiben Sie am Ende auf den Behandlungskosten sitzen. Was darf Ihr Arzt Ihnen als Privatpatient in Rechnung stellen? Darf Ihnen der Chefarzt eine Rechnung schreiben, obwohl Sie nur vom Oberarzt behandelt worden sind? Muss Sie der Chefarzt operieren, wenn Sie mit diesem einen gesonderten Vertrag unterzeichnet haben? Beim Streit mit Krankenhäusern und Ihrer privaten Krankenversicherung helfen Ihnen nur fundiertes Wissen und gute juristische Argumente. Ich habe seit Jahren meinen Schwerpunkt im ärztlichen Gebührenrecht.

Bei Fragen zur GOÄ-Abrechnung: 02303/9830-811.

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Unfall mit Gabelstapler: 110.000 Euro

Mit Vergleich vom 08.06.2020 hat sich ein Unternehmen verpflichtet, an meinen Mandanten 110.000 Euro zu zahlen. Der 1957 geborene Angestellte baute 2013 für eine Hausmesse der Firma auf deren Gelände einen Messestand auf. Ein Mitarbeiter einer anderen Firma übersah ihn und fuhr ihm mit einem Gabelstapler von hinten beim Rangieren gegen das linke Bein.