Medizinrecht / Arzthaftungsrecht
Sie wissen und erleben täglich, welche körperlichen und psychischen Folgen ein ärztlicher Behandlungsfehler verursacht: Eine lange Leidensgeschichte, die Sorge, was morgen wird. Als Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich Ihre Probleme: Obwohl Sie dringend auf Schadensersatz und medizinische Therapien angewiesen sind, verweigern die Arzthaftpflichtversicherer die Regulierung Ihres Schadens. Wichtig ist deshalb eine schnelle und effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Augenhöhe mit den Großschadensregulierern der Versicherungen. Meine über 20-jährige Erfahrung und meine bundesweiten Erfolge vor allen Land- und Oberlandesgerichten geben Ihnen die Sicherheit, bei mir in den besten Händen zu sein. Zusammen mit einem Team unabhängiger medizinischer Sachverständiger überprüfe ich Ihre Behandlung. Ich vermittele Ihnen auf Wunsch kompetente Ärzte, bei denen Sie sich eine zweite Meinung einholen können, welche medizinische Behandlung für Sie nach einem Behandlungsfehler die Beste ist.
Schildern Sie mir Ihren Fall telefonisch unter: 02303/9830-811.
Verkehrsrecht
Wer den Schaden hat, muss besonders für sein Recht kämpfen. Haben Sie durch einen Auto-, Motorrad- oder Fahrradunfall schwere körperliche oder psychische Verletzungen erlitten? Können Sie lange Zeit nicht arbeiten oder sind Sie durch einen Unfall ein dauerhafter Pflegefall geworden? Dann kommen Sie ohne einen hochspezialisierten Anwalt nicht weiter. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht reguliere ich nach schweren Verletzungen für Sie Ihre berechtigten Ansprüche: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten, den behindertengerechten Umbau Ihres Hauses. Denn der Versicherer zahlt Ihnen nur das, was Sie von ihm verlangen. Ich habe mich seit mehr als 20 Jahren auf die Abwicklung von Personengroßschäden spezialisiert, die oft verschiedene Rechtsgebiete berühren.
Aber auch für die schnelle Regulierung von Blechschäden erreichen Sie mich unter: 02303/9830-811.
Versicherungsrecht
Die private Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Krankentagegeldversicherung zahlt oft wegen der Unkenntnis ihrer Versicherungsnehmer nicht: Haben Sie nach einem Unfall Ihren Dauerschaden fristgemäß angemeldet? Was muss Ihr Arzt tun, um nach einem Unfall Ihren Körperschaden richtig zu bestätigen? Hat Ihnen Ihr Versicherer Geld in der richtigen Höhe gezahlt? Dürfen Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen anderen Beruf verwiesen werden? Wann sind Sie nach den Bedingungen Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung arbeitsunfähig? Ist das Versicherungsgutachten plausibel?
Ich habe mich seit vielen Jahren auf die Probleme der Versicherungsnehmer spezialisiert. Ich vertrete keine Versicherungen. Ich stehe Ihnen im Versicherungsrecht von der Anmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche bundesweit zur Seite. Denn allein haben Sie leider keine Chance.
Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie unter 02303/9830-811.