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  • Meine Fälle

    Urteile und Vergleiche meiner Mandanten


Gegen „Götter in Weiß“ und die großen Versicherungen kann man nicht gewinnen? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus? Dieser Eindruck ist falsch: Die Chancen für eine Entschädigung sind besser als Sie denken. Auf dieser Seite habe ich für Sie meine aktuellen Urteile und Vergleiche aus deutschen Gerichten zusammengetragen, gegliedert nach Rechtsgebieten. Es handelt sich ausschließlich um Entscheidungen und Vergleiche, die ich erstritten habe. Diese Datenbank belegt meine langjährige Erfahrung und dokumentiert meine Erfolge für meine Mandanten.

 

 
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Tupfer im Bauch vergessen: 8.500,00 €

Tupfer im Bauch vergessen: 8.500 Euro

Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet ist dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zuzuordnen mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungs- und Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen. Bleibt trotz eines Zählprotokolls, wonach sämtliches Verbrauchsmaterial nach dem Eingriff vollständig vorhanden war, ein OP-Tuch im Bauch der Patientin zurück, haftet der Arzt für die daraus entstehenden Folgen.

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Unfall durch Pflegekraft: 1.500,00 €

Unfall durch Pflegekraft: 1.500 Euro

Ein Dortmunder Pflegedienst hat sich mit gerichtlichem Vergleich vom 05.08.2013 verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Der am 17.11.1930 geborene Schwerbehinderte wurde täglich von Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes versorgt. Bei Versorgung durch einen Pflegedienstmitarbeiter stürzte der Mandant und wurde von seiner Ehefrau vor dem Sofa kniend aufgefunden.

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Unterlassene Fragmin-Gabe: 4.976,82 € Beerdigungskosten

Unterlassene Fragmin-Gabe: 4.976,82 Euro

Bei dem am 16.03.1947 geborenen Ehemann meiner Mandantin wurde am 08.10.2009 eine offene Splenektomie mit Oberbauchlavage und Drainage durchgeführt, da bei ihm eine Thrombozytopenie - Morbus Werlhof - nachgewiesen wurde. Postoperativ zeigte sich ein regelrechter Verlauf. Der Ehemann der Mandantin sollte vom Operationstag an dokumentiert einmal täglich eine Injektion mit Fragmin 5000 subkutan erhalten.

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Unvollständige Hysterektomie: 6.000,00 €

Unvollständige Hysterektomie: 6.000 Euro

Mit Vergleich vom 23.04.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Dortmunder Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 6.000,00 € sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus dem Erledigungswert von 6.000,00 € (2,0-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.

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Verbrennung auf dem OP-Tisch: Ein vermeidbares Risiko?

Verbrennung auf dem OP-Tisch: Ein vermeidbares Risiko?

Die Entfernung der Prostata wegen eines Prostata-Karzinomes gelang bei dem 56jährigen im April 2011 ohne Probleme. Nach der OP hatte der Maschinenschlosser allerdings unerklärliche Schmerzen. Die Ärzte diagnostizierten eine 10 x 20 Zentimeter große Verbrennung am unteren Rücken, Gesäß und rechten hinteren Oberschenkel. Einen Tag später entwickelte sich aus der starken Verbrennung eine gefürchtete nekrotisierende Faszitis, eine Infektion der Unterhaut und Muskelfaszien.

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Verbrennung bei Operation: 25.000,00 €

Verbrennung bei Operation: 25.000 Euro

Kommt es beim Einsatz einer zementfreien Hüftgelenksendoprothese links zu einer großflächigen Verbrennung der rechten Gesäßhälfte des Patienten, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Krankenhauses. Mein Mandant hatte im Verlauf der Operation vom 13.01.2010 infolge des Einsatzes eines Elektrokauters Verbrennungen an der rechten Gesäßhälfte erlitten. Dieser Tatbestand weist nach der Lebenserfahrung auf einen fehlerhaften Einsatz des Gerätes hin (vgl. BGH VersR 1955, 573, (574); OLG Saarbrücken VersR 1991, 1289, (1290); OLG Zweibrücken VersR 1997, 1281, (1282)).

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Verletzung Nervus accessorius: 35.000,00 €

Laesion Nervus accessorius: 35.000 Euro

Die Haftpflichtversicherung eines Arztes für Allgemeinmedizin hat an meinen Mandanten mit außergerichtlichem Vergleich vom 25.06.2013 einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro gezahlt. Der Allgemeinarzt hatte dem Mandanten am 20.07.2010 einen Grützbeutel (Atherom) am Halsansatz rechts in lokaler Betäubung entfernt.

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Zweifel an der Kompetenz des Sachverständigen

Zweifel an der Kompetenz des Sachverständigen

Soll ein gerichtlicher Sachverständiger ein aufwendiges und technisch schwieriges Operationsverfahren mit zahlreichen Fehlermöglichkeiten beurteilen, muss er selbst eine solche Operation persönlich durchgeführt haben. Hat der Sachverständige die Operation, die er zu bewerten hat, noch nie selbst durchgeführt, sondern bei dieser nur vor 18 Jahren assistiert, bestehen Zweifel an seiner Sachkunde.

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Zu früh eingesetzter Zahnersatz: 6000 Euro

 

Zu früh eingesetzter Zahnersatz: 6.000 Euro


 Setzt ein Zahnarzt der Patientin zu früh den provisorischen Zahnersatz ein, obwohl die Therapie mit einer Protrusionsschiene noch nicht abgeschlossen ist, handelt er grob fehlerhaft. Der Zahnarzt hatte die 37jährige Klägerin aus Bad Iburg wegen einer Fehlstellung des Unterkiefers mit einer Protrusionsschiene versorgt und gliederte drei Monate später die Interimsbrücke ein.

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Nervenschaden durch Implantat: 6.500 Euro

 

Nervenschaden durch Implantat: 6.500 Euro

Mit Urteil vom 20.02.2014 hat das Landgericht Münster einen Zahnarzt aus Lengerich verpflichtet, an den Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 Euro sowie weitere immaterielle und materielle Schäden aus der Implantatsbehandlung vom 03.09.2010 zu ersetzen. Ebenso wurde der beklagte Zahnarzt verurteilt, die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

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Chefarzt muss selbst operieren

Chefarzt muss selbst operieren

Verpflichtet ein Patient für eine Operation den Chefarzt persönlich gegen zusätzliches Honorar, muss dieser auch persönlich die Operation durchführen. Die Einwilligungsaufklärung vor der OP ist auf die Durchführung des Eingriffes durch den Chefarzt persönlich beschränkt.

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