Toter Embryo entsorgt: 8.000 Euro
Medizin-/ArzthaftungsrechtMit Vergleich vom 08.02.2022 hat sich eine Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Die 1986 geborene Angestellte musste ihr Baby in der 16. Schwangerschaftswoche tot zur Welt bringen (Frühabort). Im Anschluss an diesen Frühabort stand die Ausschabung (operative Entfernung des Mutterkuchens) an. Bevor die Mandantin in den OP gefahren wurde, teilte sie zusammen mit ihrem
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