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  • Meine Fälle

    Urteile und Vergleiche meiner Mandanten


Gegen „Götter in Weiß“ und die großen Versicherungen kann man nicht gewinnen? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus? Dieser Eindruck ist falsch: Die Chancen für eine Entschädigung sind besser als Sie denken. Auf dieser Seite habe ich für Sie meine aktuellen Urteile und Vergleiche aus deutschen Gerichten zusammengetragen, gegliedert nach Rechtsgebieten. Es handelt sich ausschließlich um Entscheidungen und Vergleiche, die ich erstritten habe. Diese Datenbank belegt meine langjährige Erfahrung und dokumentiert meine Erfolge für meine Mandanten.

 

 
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Sturz im Netto: 5.500,00 €

Sturz im Netto: 5.500,00 €

Das Landgericht Erfurt hat mit Urteil vom 21.02.2013 die Netto Marken-Discount AG & Co.KG verurteilt, an unsere Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.500,00 € nebst Zinsen zu zahlen. Ebenso muss der Discounter alle künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 24.08.2012 ersetzen.

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Tod durch Nussallergie: Unfallversicherung muss zahlen

Tod durch Allergie: Unfall-VR muss zahlen

Verstirbt ein Versicherungsnehmer nach dem Verzehr von nusshaltiger Schokolade an den Folgen einer Nahrungsmittelallergie, liegt ein versicherter Unfall vor. Das hat der BGH mit Urteil vom 23.10.2013 (AZ: IV ZR 98/12) entschieden. Das versicherte Kind litt an einer schweren Allergie gegen Nüsse. Nachdem es nusshaltige Schokolade gegessen hatte, erlitt es bei einer heftigen allergischen Reaktion eine starke Verschwellung der Atemwege und anschließend einen tödlichen Kreislaufzusammenbruch. Die private Unfallversicherung hatte die Leistungen abgelehnt, weil erst die durch die Schokolade ausgelöste allergische Reaktion das maßgebliche Unfallereignis sei, was nicht versichert wäre.

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Komplette Ärztliche Feststellung der Invalidität

Nur festgestellte Dauerschäden zählen

Wenn Sie nach einem Unfall Ihre private Unfallversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie bei mehreren Verletzungen auf eine genaue Auflistung Ihrer unfallbedingten Dauerschäden an den verschiedenen Körperteilen achten. Bleiben nach einem Unfall mehrere körperliche Beeinträchtigungen beim VN zurück, müssen alle einzelnen Dauerschäden innerhalb der 15monatigen Ausschlussfrist des § 7 Abs. 1 (1) AUB 88 durch einen Arzt schriftlich festgestellt werden. Die körperlichen Schäden, die Ihr Arzt nicht schriftlich innerhalb dieser Frist dokumentiert, braucht der Versicherer (VR) bei Ermittlung der Höhe des Invaliditätsanspruches nicht zu berücksichtigen. Die ärztliche Invaliditätsfeststellung soll dem VR nämlich ermöglichen, das Ausmaß der Invalidität nachprüfen zu können.

(OLG Köln, Urteil vom 25.04.12, AZ: 5 U 28/06)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

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Unfallversicherung: Invalidität bei Versteifung eines Gelenkes

Unfallversicherung: Versteifung eines Gelenkes


Bleibt ein Handgelenk nach einem Unfall steif, gilt nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 61) der Invaliditätsgrad für den Verlust der gesamten Hand. Nach § 8 II Abs. 3 AUB 61 zieht die vollständige Gebrauchsunfähigkeit eines Körperteils den für den vollständigen Verlust des Körperteils geltenden Invaliditätsgrad nach sich.

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Anerkenntnis VR bei privater BU

BU-Versicherung: Fiktives Anerkenntnis des VRs


Nach § 2 BUZ 92 liegt eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen auch vor, wenn der Versicherte sechs Monate krankheitsbedingt ununterbrochen außerstande war, seinem zuletzt ausgeübtem Beruf nachzugehen. Dieser Zustand gilt von Beginn an als anspruchsbegründende Berufsunfähigkeit.

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Unfall muss überwiegende Ursache für Hirnblutung sein

 

Unfall muss überwiegende Ursache für Hirnblutung sein

Kann der Versicherungsnehmer die konkrete medizinische Ursache für die Ursache seiner Hirnblutung nicht beweisen, hat er keinen Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsleistung gegenüber seiner privaten Unfallversicherung. Der Kläger war bei einem Verkehrsunfall mit seinem Kfz von der Fahrbahn abgekommen und hatte sich mehrfach überschlagen.

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Ärztliche Invaliditätsfeststellung muss genau sein

Ärztliche Invaliditätsfeststellung muss genau sein

Eine ärztliche Bescheinigung, dass der Heilungsverlauf sicher noch nicht abgeschlossen ist, es aber absehbar sei, dass der Patient seine letzte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben könne, reicht nicht aus, um eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung nach § 7 Abs. 1 (1) AUB 88 festzustellen.

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Unfallversicherung: Beweislast Vorerkrankung

Unfallversicherung: Beweislast Vorerkrankung

Ist in den Bedingungen der privaten Unfallversicherung vereinbart, dass der Anspruch entfällt oder sich mindert, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, hat der Versicherer (VR) die Voraussetzungen des Wegfalls oder Minderung des Anspruches nachzuweisen; § 182 VVG. Grundsätzlich ist die Mitwirkung unfallunabhängiger Krankheiten oder Gebrechen denkbar bei einem Unfallereignis (Sturz infolge Gehbehinderung), bei der ersten Gesundheitsschädigung (Knochenbruch nach Sturz wegen bestehender Osteoporose (Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 182, Rdn. 2).

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Gliedertaxe: Sitz der Schädigung entscheidend

Gliedertaxe: Sitz der Schädigung entscheidend

Zahlt Ihnen Ihre private Unfallversicherung Leistungen aus dem Versicherungsvertrag, müssen Sie besonders darauf achten, ob eine richtige Abrechnung erfolgt ist. Maßstab für die Invaliditätsbemessung ist der Sitz der unfallbedingten Schädigung. Das heißt: Brechen Sie sich bei einem Sturz die Speichenbasis nahe des Handgelenkes, erfolgt die Schädigung bei natürlicher Betrachtung im Bereich am Ende des Unterarmes. Nach der Gliedertaxe ist somit gemäß § 7 I Abs. 2 a AUB88 auf den Arm "unterhalb des Ellenbogengelenkes" abzustellen.

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Hundeunfall: 35.000 Euro

Hundeunfall: 35.000 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 23.03.2015 hat sich die Haftpflichtversicherung einer Hundehalterin verpflichtet, an meine Mandantin 35.000 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren aus dem Erledigungswert (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.

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Hundebiss: 2.506,96 Euro

Hundebiss: 2.506,96 Euro

Mit Vergleich vom 14.01.2016 hat sich die Haftpflichtversicherung einer Hundehalterin verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 2.506,96 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

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Ausschluss für Bandscheibenschaden

Ausschluss für Bandscheibenschaden

Behauptet ein Versicherungsnehmer, er habe sich bei einem Sturz auf den Rücken einen Bandscheibenvorfall und eine Quetschung des Rückenmarks erlitten, sind Leistungen aus der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom 04.03.2016 greift der vertraglich vereinbarte Ausschlusstatbestand in den Versicherungsbedingungen.

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