Invaliditätsgrad bei Versteifung eines Gelenkes
Versicherungsrecht
Invaliditätsgrad bei Versteifung eines Gelenkes
Ist ein Handgelenk nach einem Unfall steif geworden, gilt nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 61) der Invaliditätsgrad für den Verlust der ganzen Hand. Das hat das Landgericht Paderborn in einem Urteil vom 26.09.2012 bestätigt. Die Berufung ist vom Versicherer am OLG Hamm zurückgenommen worden (I-20 U 239/12).
Weiterlesen →