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    Urteile und Vergleiche meiner Mandanten


Gegen „Götter in Weiß“ und die großen Versicherungen kann man nicht gewinnen? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus? Dieser Eindruck ist falsch: Die Chancen für eine Entschädigung sind besser als Sie denken. Auf dieser Seite habe ich für Sie meine aktuellen Urteile und Vergleiche aus deutschen Gerichten zusammengetragen, gegliedert nach Rechtsgebieten. Es handelt sich ausschließlich um Entscheidungen und Vergleiche, die ich erstritten habe. Diese Datenbank belegt meine langjährige Erfahrung und dokumentiert meine Erfolge für meine Mandanten.

 

 
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Vordere Kreuzbandplastik falsch eingesetzt: 20.000 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 22.06.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 20.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.

Die 1977 geborene Angestellte erlitt bei einem Fahrradsturz eine Teilruptur des vorderen Kreuzbandes bei erhaltener Kontinuität und normalem Schrägverlauf mit Dissektion im distalen Drittel.

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Fehlerhafter Brustaufbau nach Mastektomie: 20.000 Euro

Mit Vergleich vom 03.04.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro zuzüglich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zu zahlen.

Die 1965 geborene Angestellte erkrankte an einem Mammakarzinom beidseits und wurde radikal operiert. Es erfolgte eine subkutane Mastektomie beidseits, nachdem sich die Patientin für die vollständige Entfernung beider Brustdrüsen entschieden hatte.

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Verletzung Nervus ulnaris bei OP: 35.000 Euro

Mit Abfindungsvergleich vom 17.07.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines niedergelassenen Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 35.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1985 geborene Mandantin litt unter einem Carpaltunnel-Syndrom sowohl am rechten als auch linken Handgelenk. Nach konservativer Behandlung, die keine Besserung erreichen konnte, führte der Chirurg eine Spaltung des Ligamentums carpi transversum und eine perineurale Neurolyse des Nervus medianus an der linken Hand durch.

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Radunfall: 10.610,91 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 04.05.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrer verpflichtet, an meinen Mandanten einen Betrag in Höhe von 10.610,91 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Der 1956 geborene Rentner fuhr mit seiner Ehefrau als Radfahrer auf einem Radweg auf der falschen Seite. An einer Einmündung einer Straße, über welche der Radweg führte, wartete ein PKW, um auf die Hauptstraße aufzufahren.

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Trampolin-Unfall: 39.000 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 23.06.2023 hat sich eine private Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine minderjährige Mandantin zur endgültigen Abfindung sämtlicher immaterieller (Schmerzensgeld) und materieller (eventueller Verdienstschaden, Haushaltsführungsschaden, Rentenschäden) Ansprüche 39.000 Euro zu zahlen.

Die 2008 geborene Schülerin spielte ohne Kenntnis ihrer Eltern bei einer Freundin auf einem Trampolin im Garten. Das Trampolin war entgegen der Aufbauvorschriften des Herstellers ohne äußeres Sicherheitsnetz und ohne Randabdeckung auf den Zugfedern aufgestellt worden.

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Auf Bürgersteig angefahren: 10.322,18 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 24.03.2023 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin zur endgültigen Abfindung einen Betrag in Höhe von 10.322,18 Euro zu zahlen.

Die 1977 geborene Hausfrau ging zusammen mit ihrem Ehemann auf dem Bürgersteig spazieren. Aus der Gegenrichtung kam den Eheleuten ein PKW entgegen. Dieser fuhr plötzlich mit unverminderter Geschwindigkeit von der Fahrbahn auf den Bürgersteig.

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Fehlerhafte Thromboseprophylaxe: 10.000 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 08.11.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 10.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Die 1996 geborene Angestellte erlitt eine Lungenembolie und wurde stationär im Krankenhaus behandelt. In der Lungenszintigraphie bestätigte sich eine multisegmentale Lungenembolie rechts. Die Patientin wurde mit Clexane antikoaguliert. Anschließend leiteten die Ärzte eine Behandlung mit Marcumar ein, die mindestens für ein Jahr durchgeführt werden sollte. Während des stationären Aufenthaltes konnte eine Beinvenenthrombose nicht nachgewiesen werden.

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Beidseitige Mastektomie ohne Indikation: 50.000 Euro

Mit Vergleich vom 13.02.2023 hat sich ein Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen.

Die Halbschwester der 1946 geborenen Rentnerin erkrankte an einem Mammakarzinom. Die Mandantin machte sich große Sorgen, dass sie auch an einem Mammakarzinom erkranken und im schlimmsten Fall daran sterben könne. Sie führte eine humangenetische Beratung durch.

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Tod nach Fußgängerunfall: 25.000 Euro

Mit Vergleich vom 07.12.2022 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an den Sohn meines verstorbenen Mandanten als Erben eine Gesamtabfindung in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen.

Der 1935 geborene Rentner ging durch den Ausgang eines Parks, an dem sich Parkplätze quer zur Parkausfahrt befanden. Der Mandant musste einen vorwärts eingeparkten Kleintransporter passieren. Plötzlich spürte er einen Schlag im Rücken

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Fußgängerunfall: 20.000 Euro

Mit Vergleich vom 12.01.2023 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meine Mandantin 20.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Die 1948 geborene Rentnerin überquerte eine Fußgängerampel. Als diese fast die gegenüberliegende Seite des Bürgersteigs erreicht hatte, sah sie einen links abbiegenden PKW auf sich zufahren.

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Osteochondrosis dissecans als Unfallfolge anerkannt

Mit Urteil vom 10.11.2022 hat das Landgericht Arnsberg eine private Unfallversicherung verurteilt, an meinen Mandanten 7.056 Euro und Zinsen zu zahlen. Die private Unfallversicherung ist auch verurteilt worden, meine außergerichtlichen Gebühren zu übernehmen.

Der 1999 geborene Kläger unterhält bei der Beklagten eine private Unfallversicherung. Er erlitt innerhalb von drei Monaten zwei Unfälle. Zunächst erlitt er einen Fahrradunfall,

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Gesäß bei Bein-OP verbrannt: 5.050 Euro

Mit Vergleich vom 02.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.050 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.

Die 1958 geborene Mandantin erlitt bei einem Sturz eine distale dislozierte Tibiaspiralfraktur und eine proximale dislozierte Fibulafraktur rechts. Die Frakturen des rechten Unterschenkels wurden operativ im Krankenhaus versorgt. Nach der Operation wurde bei der Mandantin an beiden Gesäßhälften oberhalb der Analfalte und in die Analfalte reichend (Größe 15 x 10 cm) eine Verbrennung der Haut festgestellt.

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Sturz nach Magenspiegelung: 1.000 Euro

Mit Urteil vom 08.12.2022 hat das Landgericht Dortmund festgestellt, dass ein Gastroenterologe an meinen Mandanten 1.000 Euro zu zahlen hat.

Der 1947 geborene Rentner unterzog sich im August 2017 einer ambulanten Magenspiegelung in der Praxis des Arztes. Wegen des Würgereizes wurde ihm das Medikament Dormicum mit 5 mg des Wirkstoffs Midazolam injiziert.

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Tod nach unterlassener Thromboseprophylaxe: 33.729,10 Euro

Mit Urteil vom 16.11.2022 hat das OLG Hamm ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantinnen (Ehefrau und 2 Kinder) für den verstorbenen Ehemann und Vater ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro, einen Unterhaltsschaden von Juli 2017 bis August 2018  in Höhe von 5.782,70 Euro, an die Ehefrau bis einschließlich Juni 2025 eine monatliche Rente in Höhe von 413,05 Euro und Beerdigungskosten in Höhe von 3.098,30 Euro zu zahlen.

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Radunfall: 40.000 Euro

Mit Vergleich vom 11.11.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten insgesamt 40.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Der 1975 geborene Angestellte befuhr mit seinem Rad einen zweispurigen Radweg. Auf diesem Radweg kreuzt eine Straße. Der PKW-Fahrer war gegenüber dem Mandanten wartepflichtig. Er nahm ihm die Vorfahrt und fuhr ihm von links gegen das Vorderrad.

 

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Tod nach Peritonitis: 25.000 Euro

Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 25.000 Euro zu zahlen.

Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin litt an einem Magenkarzinom (langstreckig stenosierendes Adenokarzinom der Magen-Kardia) mit Einengung des Speiseweges. Zur Vorbereitung der Chemotherapie und zur Schaffung eines sicheren Ernährungsweges erfolgte vor der geplanten Karzinom-OP die Anlage

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