Sturz im Netto: 5.500,00 €
26.04.2013
Die am 01.02.1955 geborene Mandantin war am 24.08.2012 auf nassen Fliesen im Eingangsbereich ausgerutscht und gestürzt. Sie erlitt eine Olekranonfraktur (Bruch der Ellenbogenspitze) rechts, welche operativ versorgt werden musste. Die Mandantin hatte dem Einkaufsmarkt vorgeworfen, die Verkehrssicherungspflicht im Eingangsbereich verletzt zu haben. Unter Bezugnahme auf vergleichbare Urteile hatte sie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.500,00 € gefordert. Aufgrund des rechtskräftigen Urteiles zahlte die Haftpflichtversicherung des Einkaufsmarktes weiteren Haushaltsführungsschaden für August 2012 bis April 2013 in Höhe von 4.450,60 €. (Landgericht Erfurt, Urteil vom 21.02.2013, AZ: 3 O 73/13) Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht
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