Nasenbeinbruch bei Motorradunfall: 4.250 Euro
13.03.2020
Der 1986 geborene Angestellte erlitt als Motorradfahrer auf dem Weg zur Arbeit bei einem Linksabbiegerunfall eine Nasenbeinfraktur, Prellungen und eine leichte Gehirnerschütterung. Der Unfallverursacher hatte mit seinem PKW beim Linksabbiegen meinem Mandanten die Vorfahrt genommen. Beim Ausweichmanöver stürzte dieser mit seinem Motorrad. Er wurde im Krankenhaus für eine Nacht zur Beobachtung aufgenommen. Der Nasenbeinbruch musste nicht operativ gerichtet werden, weil sich die Bruchstücke des Nasenbeines nicht verschoben hatten. Es verblieben über weitere 14 Tage Schmerzen an der linken Schulter, im rechten Kniegelenk und an der Nase. Alle Verletzungen heilten folgenlos aus. Ich hatte für diese Verletzungen von der Versicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 4.500 Euro geltend gemacht. Da der behandelnde Unfallchirurg bestätigte, dass bereits 14 Tage nach dem Unfall das rechte Knie nahezu schmerzfrei war. Lediglich das linke Schultergelenk musste noch durch Krankengymnastik beübt werden. Eine unfallbedingte RotatorenmanschettenRuptur wurde durch eine Kernspin-Aufnahme sicher ausgeschlossen. Ich habe mich für den Mandanten mit der Versicherung auf ein Schmerzensgeld von insgesamt 4.250 Euro geeinigt. Die Abfindung wurde auch deshalb geschlossen, weil der Mandant bestätigte, dass seine Verletzungen an der Schulter, am Knie und an der Nase folgenlos ausgeheilt waren. Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht |