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Personenschaden

22.01.2020

Pflegekosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Kosten für Operationen und ärztliche Behandlungen bis hin zum behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung: Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler oder einem schweren Verkehrsunfall ist das Schmerzensgeld nur eine von vielen Positionen, die Ihnen als Patient oder Unfallopfer zustehen. Ich reguliere seit über 20 Jahren die Schadensersatzansprüche nach einem folgenschweren Unfall oder einem Behandlungsfehler. Um nach einem Personenschaden Ihre gesamten Ansprüche durchzusetzen, lasse ich mich regelmäßig – nicht nur auf Pflichtfortbildungen der Anwaltskammer – immer wieder auf den neusten Stand der BGH-Rechtsprechung, des Sozialrechts (Arbeitsunfall) und des Versicherungsrechtes bringen. Dabei steht insbesondere die medizinische Fortbildung im Vordergrund. Um Ihre körperlichen Schäden präzise gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung darzustellen, greife ich auf ein Netzwerk medizinischer Spezialisten zurück. So kann ich für Sie effektiv alle Schadensersatzansprüche nach einem schweren Körperschaden regulieren.

Bei Fragen zum Personenschaden: 02303/9830-811.

 
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