Fibromyalgie nach Unfall: 18.000,00 €
20.12.2013
Aus psychiatrischer Sicht habe die Mandantin unfallbedingt eine Schmerzsymptomatik entwickelt. Diese Schmerzen seien zu einem Fibromyalgie-Syndrom ausgewachsen. Hierdurch sei die am 07.08.1966 geborene Mutter eines Kindes sowohl körperlich als auch psychisch erheblich im Alltag beeinträchtigt. Nach OLG Hamm r + s 1999, 64, sei bei voller Haftung ein Schmerzensgeld von rund 18.000 Euro angemessen. Unter Berücksichtigung des erheblichen Mithaftungsanteils der Mandantin am Verkehrsunfall von 2/3 hat die Kammer ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro ausgeurteilt. (Landgericht Dortmund, Urteil vom 06.11.2013, AZ: 21 O 313/08) Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht |