Kein Ersatz bei So-Nicht-Unfall
15.01.2014
Trägt der Kläger allerdings ein Unfallgeschehen vor, dass dem von ihm behaupteten Unfallgeschehen nicht zugeordnet werden kann, besitzt er keinen Anspruch auf Schadensersatz ("So-Nicht-Unfall"). Im Prozess hatte der Sachverständige festgestellt, dass die Schäden nicht durch das behauptete Unfallgeschehen entstanden sein konnten. Das Fahrzeug des Klägers hätte stehen müssen. Die Spuren ließen zudem darauf schließen, dass einige der Schäden nicht in einer Kurvenfahrt verursacht worden seien. Damit konnte der Senat nicht feststellen, dass die Schäden am Fahrzeug in ihrer Gesamtheit oder zumindest ein Teil davon bei dem Unfall entstanden waren. (OLG Hamm, Urteil vom 15.10.2013, AZ: 9 U 53/13) Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht |