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Motorradunfall: 50.000,00 € Schmerzensgeld

31.05.2013

Darüber hinaus muß der Unfallverursacher einen Verdienstschaden in Höhe von 15.170,38 Euro, Haushaltsführungsschaden in Höhe von 3.765,50 Euro und weitere materielle Schäden in Form von Fahrtkosten/medizinischen Zuzahlungen in Höhe von 4.801,86 Euro an den Schwerstverletzen zahlen.

Der am 23.10.1956 geborene Kradfahrer hatte auf einer Landstraße einen Traktor mit Anhänger überholt. Als er sich in Höhe des Traktors befand, bog dieser ohne zu blinken nach links auf ein Feld ab. Der Mandant kollidierte mit dem Reifen des Traktors und zog sich schwerste Verletzungen zu: Beckenring- und Symphysensprengung, Rippenserienfraktur rechts, Ellenbogenbruch rechts, Schlüsselbeinbruch rechts, Acromionfraktur rechts, Lungencontusion, Kniegelenksdistorsion mit Ergussbildung, Hodencontusion, Neuropathie des rechten Armes im Bereich des Nervus axillaris, erektile Dysfunktion, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Minderung der Ewerbsfähigkeit um 50 %.

Der Senat in Hamm hat die 100 %ige Haftung des Traktorfahrers angenommen, da dieser vor dem Abbiegevorgang keinen Fahrtrichtungsanzeiger nach links setzte. Eine Betriebsgefahr müsse sich der Geschädigte nicht zurechnen lassen. Das Verschulden des Bauern am Zustandekommen des Unfalles wiege so schwer, dass die Betriebsgefahr des vom Kläger gefahrenen Motorrades dahinter völlig zurücktreten würde. Wer an einem Sonntag im Herbst bei trockener Witterung mit einem Traktor nicht in Erwägung ziehe, überholt werden zu können, weil er die Landstraße mittig entgegen des Rechtsfahrgebotes benutze und deshalb im engeren Sinne des Wortes rücksichtslos und ohne Ankündigung nach links auf einen Feldweg abbiege, habe die Folgen eines Unfalles alleine zu tragen.

(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.04.2013, AZ: I-13 U 156/11)

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 

 
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