Tupfer im Bauch vergessen: 8.500,00 €
03.06.2014
Die Patientin war am 07.12.2007 am Unterleib operiert worden, wobei von der Zählschwester ein Bauchtuch im rechten kleinen Becken vergessen wurde. In der Folgezeit litt die an Krebs erkrankte Patientin unter starkem Erbrechen und Schmerzen im Unterleib. Erst am 15.05.2008 wurde das OP-Tuch aus dem Unterbauch entfernt. Das OLG München hat ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.500,00 € für angemessen gehalten. Zu berücksichtigen sei, dass es sich nicht um einen groben Fehler handele, weil die Beklagte bewiesen hatte, dass ein Zählprotokoll vorhanden sei. Danach sei sämtliches Verbrauchsmaterial überprüft und als vollständig vorhanden bestätigt worden. Die schwer erkrankte Patientin habe sich aber einer überflüssigen weiteren OP zur Entfernung des Tuches unterziehen müssen. Hinzugekommen sei die Angst der Klägerin, dass sich ihre Heilungschancen bezüglich der Krebserkrankung durch das Tuch verschlechterten. Sie habe über einen Zeitraum von mehreren Monaten unter der Ungewissheit gelitten, ob es sich bei dem Tuch nicht um einen erneuten Tumor handele. (OLG München, Urteil vom 22.08.2013, AZ: 1 U 3971/12) Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht |