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Irrtümlich Lidocain gespritzt: 2.500 Euro

09.02.2016

Der 1941 geborene Rentner sollte am 21.05.2015 wegen Schmerzen an der Halswirbelsäule eine Schmerzinfusion (Diazepam ratiopharm 10 mg) erhalten. Tatsächlich wurde ihm intravenös das Medikament Lidocain 50 ml (2 %) verabreicht. Lidocain führt zu einem Blutdruckabfall in höherer Dosierung, ist nur als Lokalanästhetikum anzuwenden. Es kann zu einer kardiodepressorischen Wirkung und Problemen am zentralen Nervensystem führen. Nach irrtümlicher Gabe des Medikamentes konnte der Mandant nicht mehr sprechen, wurde bewusstlos und anschließend mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht. Aus dem Einsatzprotokoll des Notarztes ergab sich eine getrübte Bewusstseinslage mit leichter Extremitätenverminderung. Ihm war schwindelig, er konnte seine Bewegungen nicht mehr koordinieren. Stationär erfolgte eine Behandlung vom 21. bis 22.05.2015. Bis 3 Wochen später litt der Mandant unter gelegentlichen Schwindelgefühlen, Unsicherheit und dem Gefühl, sich erbrechen zu müssen.

Nach Auswertung der Behandlungsunterlagen stand fest, dass die Mitarbeiterin des Arztes grob fehlerhaft das Medikament Lidocain 50 ml mit dem Präparat Diazepam ratiopharm 10 mg bei der Infusion verwechselt hatte.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 

 
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