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Todesfallleistung

In der privaten Unfallversicherung besteht ein Anspruch auf eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben ist. Der Tod muss Folge des Unfalles sein. Die Beweislast hierfür trägt der Versicherungsnehmer bzw. dessen Erben. Die Ursächlichkeit zwischen dem Unfall und Tod ist auch gegeben, wenn ein Patient nach einem Unfall im Krankenhaus an einer Infektion oder einem Behandlungsfehler stirbt. Verstirbt der Versicherte innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall, ohne dass der Unfall hierfür die Ursache war, kann ein Anspruch auf Invaliditätsleistung bestehen. Dann muss allerdings vor dem Tod eine dauernde Invalidität angenommen werden können. Die Todesfallleistung entfällt.