Reparaturkosten Pkw
Als Geschädigter können Sie, solange durch den Unfall an Ihrem Fahrzeug kein Totalschaden eingetreten ist, die erforderlichen Instandsetzungskosten verlangen. Unabhängig davon, ob und wann, insbesondere auf welche Weise Sie die Reparatur tatsächlich durchführen lassen. Sie dürfen die Reparaturkosten fiktiv (nur auf Gutachtenbasis, nicht durch Vorlage einer Reparaturrechnung) abrechnen und dabei die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt zugrunde legen. Nennt Ihnen die gegnerische Versicherung eine ohne Weiteres erreichbare, günstigere und qualitativ gleichwertige Reparaturwerkstatt, müssen Sie sich auf diese günstigere und gleichwertige Reparaturalternative verweisen lassen. Schlägt der Haftpflichtversicherer konkret eine oder mehrere Fachwerkstätten vor, die mühelos erreichbar, nur wenige Kilometer von Ihrem Wohnsitz entfernt sind, darf er die Werkstattlöhne dieser billigeren, gleichwertigen Werkstatt zugrunde legen.