Merkantiler Minderwert
Sie haben nach einem Unfall Anspruch darauf, dass Ihr Fahrzeug wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Trotz ordnungsgemäßer Reparatur müssen Sie aber bei einem Verkauf den reparierten Unfallschaden angeben. Der von Ihnen beauftragte Sachverständige berechnet deshalb eine Wertminderung dafür, dass versteckte Mängel vom möglichen Käufer befürchtet werden. Deshalb kann Ihnen ein geringerer Betrag beim Verkauf Ihres PKWs gezahlt werden. Die Höhe der Wertminderung wird im Sachverständigengutachten schriftlich festgehalten. Bei reinen Blechschäden wird keine Wertminderung bezahlt. Ebenso nicht bei großen Vorschäden, wenn das Fahrzeug bereits vor dem Unfall nicht mehr unfallfrei war.