Kostenpauschale
Für die Fahrten zum Anwalt, zur Werkstatt, für die angefallenen Telefonate nach einem Unfall hat die Rechtsprechung bisher eine Kostenpauschale von 25,00 € für angemessen gehalten. Allerdings: Wegen der seit Jahren vorhandenen Preissteigerungen und aufgrund der Währungsumstellung ist eher ein Betrag von 30,00 € angemessen. Hierüber gibt es regelmäßig Streit mit den Versicherern.