Grober Behandlungsfehler
Die Gerichte nehmen einen groben Behandlungsfehler des Arztes an, wenn er eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat. Es muss ein Fehler sein, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist, weil er einem Arzt des entsprechenden Fachgebietes schlechterdings nicht unterlaufen darf. Ob ein Behandlungsfehler tatsächlich „grob“ ist, ist eine juristische Wertung. Sie obliegt einzig und allein dem Gericht, nicht dem gerichtlichen Sachverständigen. Das Gericht muss sich dabei allerdings an die vom Gutachter mitgeteilten Fakten halten und darf einen groben Fehler nicht gegen die Wertung des Sachverständigen ablehnen.