Fahrerschutzversicherung
Das wissen die Wenigsten: Sie können bei Ihrer Kfz-Versicherung eine freiwillige Versicherung für Personenschäden abschließen. Die Fahrerschutzversicherung deckt alle Schäden ab, die Sie bei einem selbst verschuldeten oder mitverschuldeten Unfall nicht erstattet bekommen. Sie werden also von Ihrer eigenen Versicherung so gestellt, als hätte ein Dritter Ihren Körperschaden verursacht. Je nach Versicherungsvertrag erhalten Sie dann – obwohl Sie selbst den Unfall verschuldet haben – Schmerzensgeld, Verdienstschäden, Haushaltsführungsschäden, vermehrte Bedürfnisse bis hin zum behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses. Die Fahrerschutzversicherung deckt also die Schäden ab, die weder der Unfallgegner noch Ihre eigene Kaskoversicherung übernimmt. Mitversichert sind in der Regel Sie als Versicherungsnehmer und sämtliche berechtigten Fahrer Ihres Fahrzeuges, auf welches die Fahrerschutzversicherung abgeschlossen ist. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Fahrten unter Drogen oder Alkoholeinfluss führen allerdings grundsätzlich dazu, dass die Fahrerschutzversicherung nicht zahlt.