Beweislast des Patienten
Sie müssen als Patient im Arzthaftungsrecht den Behandlungsfehler, den eingetretenen gesundheitlichen Schaden und den Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Körper- oder Gesundheitsschaden beweisen. Nur bei einem sogenannten groben Behandlungsfehler kommt es zu einer Beweislastumkehr. In diesem Fall muss der Arzt beweisen, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er Sie nach dem Facharztstandard ohne Fehler behandelt hätte.