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Ärztliche Feststellung Invalidität

Zwar sind nach einem Unfall an eine Invaliditätsbescheinigung für Ihre private Unfallversicherung keine hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt allerdings nicht, wenn Ihnen Ihr Arzt nur eine Invalidität als solche bescheinigt und keine Feststellungen trifft, ob Ihr Unfall hierfür mitursächlich gewesen ist. Die schriftliche Erklärung Ihres Arztes muss bestätigen, dass innerhalb der vertraglichen Frist ein bestimmter, die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigender gesundheitlicher Dauerschaden bei Ihnen eingetreten ist, der auf den Unfall ursächlich zurückzuführen ist (OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2021, AZ: 4 U 1586/20; OLG Karlsruhe, zfs 2018, 572).