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Osteopathie

Heilpraktiker-Kosten und Kosten einer Osteopathie-Behandlung sind zu erstatten, wenn die Behandlung nach einem Unfall Ihren Gesundheitszustand verbessert und Ihre Unfallfolgen lindert. Es kommt nicht nur auf den Heilungserfolg an, es reicht die Linderung der Schmerzen. Selbst medizinische Außenseitermethoden sind erstattungsfähig, wenn es aus wissenschaftlicher Sicht eine Chance auf Heilung, Linderung oder Verhinderung einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes gibt. Dabei ist irrelevant, ob die Behandlungskosten üblicherweise im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind oder nicht (LG München, Urteil vom 07.03.2011, AZ: 5 O 1837/09).