Zeitlicher Umfang Tagegeld
Die nach Ziffer 2.5. AUB 2008 für Ihren Anspruch auf Tagegeld in der privaten Unfallversicherung maßgebliche ärztliche Behandlung endet nicht stets mit Ihrer letzten Vorstellung beim Arzt. Sie umfasst vielmehr regelmäßig die gesamte Dauer der von dem Arzt angeordneten Behandlungsmaßnahme. Ziffer 2.5. AUB 2008 stellt nicht auf Ihren letzten Arztbesuch ab, sondern auf die Dauer der ärztlichen Behandlung. Das ist vom durchschnittlichen Versicherungsnehmer so zu verstehen, dass es zwar in erster Linie auf das Handeln des Arztes ankommt, dass aber im Regelfall auch etwaige, vom Arzt angeordnete Behandlungsmaßnahmen wie die Einnahme eines verschriebenen Medikamentes oder die Durchführung einer verordneten Therapie, einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 04.11.2020, AZ: IV ZR 19/19 = ZfS 2021, 39).